Zürcher Ärzte weisen Schuld an Patiententod von sich

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Zürich,

Das Bezirksgericht Zürich hat sich heute Freitag mit der Frage zu befassen, ob zwei Ärzte den Tod eines Patienten fahrlässig verschuldet haben.

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Zwei Ärzte werden des Patientods beschuldigt. - Pixabay

Das Wichtigste in Kürze

  • Die beschuldigten Zürcher Ärzte bestehen darauf, sie hätten keinen Fehler gemacht
  • Das Urteil um den Tod eines Patienten wird am frühen Abend eröffnet.

Klar im Fall um zwei beschuldigte Zürcher Ärzte ist: Ende Oktober 2012 liess sich ein gesunder 42-jähriger Familienvater in einer Zürcher Privatklinik eine Fehlstellung seines Magens operativ korrigieren. Acht Tage später war er tot. Die Rechtsmediziner stellten unter anderem fest, dass die Lunge verletzt und das Lungengewebe schwer geschädigt war.

Beide Beschuldigten wiesen die Vorwürfe der Anklage zurück. Es sei nichts falsch gelaufen, sagte der Chirurg, aber es sei «sehr ungünstig verlaufen». Auf die Frage des Richters, was man hätte besser machen können, antwortete er: «Zynisch gesagt, wäre es besser gewesen, gar nicht zu operieren

Auch der Intensivmediziner erklärte, er sei sich im ganzen mittlerweile gut sechsjährigen Verfahren niemals einer Sorgfaltspflichtverletzung bewusst gewesen. Als er den Patienten am Morgen nach der Operation erstmals sah, habe er das Gefühl gehabt, man müsste nochmals operieren. Er habe das mit dem Chirurgen diskutiert, der eine erneute Operation aber ablehnte.

«Arroganz des Star-Chirurgen»

Der Vertreter der Hinterbliebenen warf namentlich dem Chirurgen schwere Verfehlungen vor. Die eigentliche Ursache für den Todesfall sei seine Arroganz und Unbelehrbarkeit als renommierter Star-Chirurg. Dieser Status werde auch deutlich in den medizinischen Gutachten: Jegliche Kritik am Vorgehen der Beschuldigten werde umgehend relativiert.

Schon die Wahl des «Schlüsselloch»-Operationsverfahrens sei falsch gewesen und riskanter als eine offene Operation. Aufforderungen anderer am Eingriff beteiligter Ärzte, nach Stunden auf die offene Operation zu wechseln, habe er nicht beachtet. Die Privatkläger sind überzeugt, dass der Chirurg schon während dem Eingriff die Lunge verletzt habe.

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