Waren die zehn beschuldigten Besucher der Winterthurer An'Nur-Moschee ein «aggressiver Mob» oder nur harmlose Gläubige? Das Zürcher Obergericht muss nun ein Urteil fällen. Der Prozess ist am Mittwoch zu Ende gegangen. Das Urteil folgt im Oktober.
An'Nur-Moschee
Der Prediger der An'Nur-Moschee vor dem Gericht im Winterthurer Bezirksgericht am Donnerstag, 23. November 2017. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Beim letzten der drei Prozesstage hatten noch die Anwälte der beschuldigten Männer ihren Auftritt.

Sie zeichneten ihre Mandanten als friedliebende Gläubige, die in der An'Nur-Moschee nur hätten beten wollen. Mit den beiden angeblichen Opfern hätten sie ein «freundliches Gespräch in friedlicher Atmosphäre» geführt.

Keine Rede vom «aggressiven Mob», den die Staatsanwältin einen Tag zuvor geschildert hatte. Sie wirft den beschuldigten Männern vor, auf zwei andere Besucher losgegangen zu sein, weil diese in der umstrittenen Moschee «spioniert» hätten.

Die beiden jungen Männer hatten Fotos in den Gebetsräumen geschossen und einem Journalisten den Mitschnitt einer Predigt zugespielt. Dieser «Verrat» führte schliesslich 2016 zur Razzia in der Moschee - und zum Ende dieses umstrittenen Gebetshauses.

Einem der beiden verprügelten Männer soll beim Angriff auch noch eine Zehnernote in den Rachen gesteckt worden sein, weil dieser die Religion für Geld verraten habe.

Auch ein Imam und der damaligen Vereins-Präsident sollen an der Aktion beteiligt gewesen sein. Ihnen wird vorgeworfen, den beiden «Verrätern» ein Geständnis abgerungen zu haben.

Die beschuldigten An'Nur-Besucher liessen sich grösstenteils von der Teilnahme am Prozess vor Obergericht dispensieren. Der damalige Vereinspräsident ergriff am Mittwoch als einziger die Gelegenheit für ein Schlusswort.

Er sei mit der Schweiz verbunden, respektiere sie und liebe sie sehr, sagte er. Dass er sie vielleicht bald verlassen müsse, schmerze ihn. Ihm droht - wenn es nach der Staatsanwaltschaft geht - ein mehrjähriger Landesverweis. Das Bezirksgericht Winterthur hatte ihn im Oktober 2018 noch freigesprochen.

Die Staatsanwältin zog die Urteile des Bezirksgerichtes Winterthur ans Obergericht weiter, weil diese ihrer Ansicht nach alle zu mild ausgefallen waren. Das Bezirksgericht hatte sieben der zehn Männer wegen Freiheitsberaubung, Nötigung und Drohung zu bedingten Freiheitsstrafen und bedingten Geldstrafen verurteilt.

Ein Beschuldigter war zum Tatzeitpunkt noch minderjährig und wurde deshalb nach dem Jugendstrafrecht verurteilt. Er musste deshalb auch nicht vor Obergericht erscheinen. Zwei Männer wurden freigesprochen, darunter eben auch der damalige Vereins-Präsident. Das Obergericht wird sein Urteil voraussichtlich am 6. Oktober eröffnen.

Die An'Nur-Moschee im Winterthurer Stadtteil Hegi sorgte in den vergangenen Jahren immer wieder für Schlagzeilen. Mehrere junge Besucher dieses Gebetshauses reisten gar in den Dschihad. 2017 musste die Moschee schliessen, weil dem Verein der Mietvertrag nicht verlängert wurde.

Um eine weitere Radikalisierung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu verhindern, rief die Stadt Winterthur schliesslich eine Extremismus-Fachstelle ins Leben. Diese berät Schulen, Institutionen und Angehörige und zieht bei Bedarf die Polizei hinzu.

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