Zug

    Stadtrat schafft Platz für preisgünstiges Wohnen

    Nau.ch Lokal
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    Mit der zweiten Lesung der Ortsplanungsrevision setzt der Stadtrat ein klares Zeichen. Rund 24'000 Quadratmeter sollen neu für bezahlbaren Wohnraum dienen.

    Das Stadtzentrum in Zug.
    Das Stadtzentrum in Zug. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

    Wie die Stadt Zug mitteilt, hat der Stadtrat den Bericht und Antrag zur zweiten Lesung der Ortsplanungsrevision zuhanden des Grossen Gemeinderats verabschiedet. Im Zentrum der Vorlage stehen die Ergebnisse der ersten öffentlichen Auflage und die Schaffung von preisgünstigem Wohnraum in der neuen Bauordnung und der Zonenplanung. Der GGR wird die Ortsplanungsrevision ab Oktober 2026 in zweiter Lesung beraten.

    Während der öffentlichen Auflage im November und Dezember 2025 gingen 270 Einwendungen ein, mehrheitlich zur neuen Bauordnung. Der Stadtrat hat alle Eingaben geprüft und die Einwendungen gestützt auf die Beschlüsse der ersten Lesung des Grossen Gemeinderats beurteilt und beschlossen.

    Einzelne Anträge führten zu Anpassungen, weitere wurden teilweise berücksichtigt oder zur Kenntnis genommen. Die Ergebnisse sind in einem separaten Einwendungsbericht festgehalten.

    Mehr Raum für preisgünstigen Wohnungsbau

    Ein Schwerpunkt der Ortsplanungsrevision liegt auf der Schaffung von preisgünstigem Wohnraum. Die Rückmeldungen aus der Bevölkerung bestätigen den hohen Bedarf und die breite Erwartung an wirksame planerische Lösungen

    Wie bereits der GGR in der ersten Lesung, stärkt auch der Stadtrat diese Forderungen und schafft damit verlässliche Rahmenbedingungen für zusätzliche bezahlbare Wohnungen. «Insgesamt sollen rund 24'000 Quadratmeter für den preisgünstigen Wohnungsbau neu eingezont werden», erläutert Eliane Birchmeier, Stadträtin und Vorsteherin des Baudepartements. «Das entspricht einer Fläche von dreieinhalb Fussballfeldern.»

    Weitere Beratung folgt im Herbst 2026

    Am 5. Mai 2026 hat der Stadtrat die zwei Vorlagen Nutzungsplanung und Gewässerraumfestlegung Teil 1 «Siedlungsgebiet» zuhanden der zweiten Lesung des Grossen Gemeinderates verabschiedet.

    Im nächsten Schritt wird die Ortsplanungsrevision durch die Bau- und Planungskommission behandelt. Danach erfolgt im Herbst 2026 die Beratung und Beschlussfassung durch den GGR.

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