Zoff in Zug: Neuer Nachbar kauft Parkplätze und fordert 250'000 Fr.
In Hünenberg ZG sorgt ein neuer Nachbar für Ärger. Er kauft die Besucher-Parkplätze auf. Für Anwohner gilt ab jetzt: Parkieren verboten.

Das Wichtigste in Kürze
- In Hünenberg ZG hat ein Ostschweizer ein Grundstück mit Besucher-Parkplätzen erworben.
- Nun bietet er es den Anwohnern zum Verkauf an. Kostenpunkt: 250'000 Franken.
- Andernfalls werde er Bussen ausstellen, wenn jemand von den Anwohnern parkiert.
Auf gute Nachbarschaft! Darauf pfeift ein Ostschweizer Neu-Grundbesitzer in der Zuger Gemeinde Hünenberg ...
Zwei Anwohnerinnen erzählen der «Zuger Zeitung», dass sie Anfang Juni ein Schreiben eines neuen Nachbarn erhielten.
«Vermeidung möglicher juristischer Eskalation», so die nicht gerade freundschaftliche Betreff-Zeile.
Der Absender meldet, dass er neuer Eigentümer einer angrenzenden Parzelle sei. Auf dieser Parzelle befinden sich vier Besucher-Parkplätze.
Die Parkplätze wurden bis anhin von den Anwohnern genutzt, um etwa das Auto zwischen Terminen ein paar Stunden abzustellen. Damit soll jetzt aber Schluss sein.
Neuer Nachbar will 250'000 Franken für sein Parkplatz-Grundstück
Der neue Nachbar spricht ein «unmissverständliches Parkierungsverbot» aus. Es sei rechtswidrig, dass Anwohner und nicht Besucher die Parkplätze nutzen.
Der Ostschweizer gibt den Anwohnern im Schreiben neun Tage Bedenkzeit. Man könne ihm das Grundstück abkaufen. Kostenpunkt: 250'000 (!) Franken.
Wenn die Parkplätze nicht abgekauft würden, stelle er beim Einzelgericht Antrag auf Parkierungsverbot, es werde fortan Bussen geben.
Anwohner können es nicht fassen – «ich empfinde das als Drohung», wird eine Frau zitiert. Die 250'000-Franken-Forderung sei zudem «jenseits von Gut und Böse».
Die Anwohnerin hätte nämlich vor Jahren die Möglichkeit gehabt, die damals herrenlose Parzelle selbst zu erwerben. Für 10'000 Franken ...
Sie entschied sich aber dagegen. Der neue Besitzer der Besucher-Parkplätze macht nun ernst.
Ostschweizer kontrolliert in Hünenberg ZG gleich selbst
Als die Frau nach dem Schreiben eines Tages kurz einen Ersatz-Wagen parkiert, klingelt sogleich ihr Telefon. Die Garage teilt ihr mit, dass sie sofort umparkieren solle. Ihr Auto stehe in einer verbotenen Zone.
Umgehend geht die Frau zum Auto – und trifft ihren neuen Nachbarn an. «Er ist offenbar vor Ort und kontrolliert jedes parkierte Auto.»
Die Quartier-Bewohner finden es bedauerlich, dass der Ostschweizer auf Konfrontation geht. Tatsächlich ist der neue Besitzer des Grundstücks aber im Recht. Besucher-Parkplätze müssen als solche genutzt werden.
Man stelle die Fahrzeuge ab jetzt an einem anderen Ort hin, berichtet die Hünenbergerin. Sie hoffe, der neue Nachbar werde mit seinem Grundstück glücklich.
«Denn für etwas anderes als Besucherparkplätze darf das Grundstück nicht verwendet werden.»
Auf Anfrage der «Zuger Zeitung» wollte sich der neue Nachbar nicht äussern.