Zittern gestoppt, Schwimmfähigkeit vergessen
Tiefe Hirnstimulation kann das Zittern bei Parkinson stoppen. Als Begleiterscheinung kann zusätzlich die Schwimmfähigkeit verloren gehen.

Das Wichtigste in Kürze
- Tiefe Hirnstimulation ist eine Therapie gegen Parkinson.
- Durch Elektroden in bestimmten Hirnarealen kann das Zittern verhindert werden.
- Allerdings kann als Begleiterscheinung das Schwimmen vergessen werden.
Bei der Tiefen Hirnstimulation werden in einem bestimmten Hirnareal Elektroden platziert. Ein ebenfalls implantierter Neurostimulator gibt über die Elektroden dann Impulse in das Hirnareal ab, wo das Zittern ausgelöst wird. So wird es schliesslich zum Erliegen gebracht.
Motorik insgesamt verbessert
Neurologen am Universitätsspital Zürich haben nun erstaunliches herausgefunden. Bei einzelnen Patienten führt die tiefe Hirnstimulation dazu, dass sich ihre Motorik insgesamt zwar verbessert. Dabei vergessen sie aber die Fähigkeit zu schwimmen. Dies teilte das Unispital Zürich am Freitag mit.
Die Ursache für diesen Effekt sei noch nicht abschliessend geklärt. «Wir vermuten, dass die Synchronisierung der Nerven, die das Zittern stoppt, auch komplexe Bewegungsabläufe beeinflusst.» So wird Christian Baumann, Neurologe und Parkinson-Spezialist in der Mitteilung zitiert. Zu diesen meist vor langer Zeit erlernten Bewegungsabläufen gehört Schwimmen, aber auch Skifahren.
Durch Abschalten entdeckt
Einige Patienten, die nicht mehr oder viel schlechter schwimmen konnten, schalteten den Neurostimulator aus. Ihre Schwimmfähigkeit war fast sofort wiederhergestellt, als die Stimulation gestoppt wurde.

Sie entschlossen sich aber, diese wieder zu aktivieren und auf das Schwimmern zu verzichten. Die Vorteile hatten für sie letztlich überwogen. Dank dieser Patienten ist den Forschenden nun bekannt, dass der Ausfall rückgängig gemacht werden kann. Ob dies bei allen Patienten so wäre, ist aber noch nicht erwiesen.
Kein Abraten der Therapie
Baumann rät keineswegs von der Tiefen Hirnstimulation bei Parkinson ab. Wichtig sei, dass die Patientinnen und Patienten Bescheid wissen, bevor sie sich zu diesem Eingriff entscheiden. Und Betroffene mit einem Neurostimulator sollten nicht unbegleitet ins Wasser gehen, bis feststeht, dass ihre Schwimmfähigkeit nicht gelitten hat.
Sobald der Verdacht aufkam, wurden alle Patientinnen und Patienten mit bestehenden Neurostimulatoren informiert.