Heute Montag steht der Ex-Direktor des Circus Royal vor Gericht. Dort weist er die Vorwürfe gegen ihn zurück.
Skreinig
Circus-Royal-Direktor Oliver Skreinig bei einer Pressekonferenz des Circus Royal 2018 in Affoltern am Albis (Archivbild). - sda - KEYSTONE/WALTER BIERI
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Das Wichtigste in Kürze

  • Oliver Skreinig muss sich heute wegen Konkursverschleppung vor Gericht verantworten.
  • Er weist die Vorwürfe zurück.
  • Der Ex-Direktor des Circus Royal beteuert, nie Geschäftsführer gewesen zu sein.

Das Thurgauer Obergericht beurteilt, ob sich der ehemalige Direktor des Circus Royal wegen Verschleppung von zwei Konkursen und Unterlassung der Buchführung strafbar gemacht hat. Der Beschuldigte wies diese Vorwürfe am Montag zurück.

Er sei zwar Gesellschafter der beiden GmbH gewesen, aber «ich war nie Geschäftsführer», beteuerte der 43-jährige Oliver Skreinig in der Berufungsverhandlung in Frauenfeld.

Die Finanzen des Zirkus habe immer der 2018 verstorbene Peter Gasser kontrolliert. Die Konkurse seien für ihn überraschend gekommen.

Staatsanwaltschaft siehts anders

Ganz anders sah dies der Staatsanwalt: Skreinig habe von den finanziellen Problemen des Zirkusunternehmens gewusst, spätestens seit dem Konkurs einer früheren Gesellschaft, die 2013 zu einer rechtskräftigen Verurteilung Gassers und Skreinigs führte. Skreinig sei als faktischer Geschäftsführer auch für die beiden weiteren Konkurse im Jahr 2018 mitverantwortlich.

zirkus Oliver Skreinig
Der frühere Direktor des Circus Royal, Oliver Skreinig, im Gespräch mit den Medien (Archiv). - keystone

Der Beschuldigte sei «ein netter und anständiger Mensch», der seine Berufung als Zirkusmensch lebe, sagte der Staatsanwalt. Doch habe er als verantwortliches Organ des Circus Royal immer wieder Gesetze missachtet. Der Staatsanwalt forderte eine teilbedingte Freiheitsstrafe von 18 Monaten. Die Hälfte davon soll Skreinig absitzen.

Das Urteil des Obergerichts wird erst später schriftlich bekanntgegeben. Das Bezirksgericht Kreuzlingen hatte Skreinig im August 2020 wegen Misswirtschaft, Unterlassung der Buchführung und weiteren Delikten zu einer teilbedingten Strafe von 12 Monaten verurteilt.

Gericht erlegt Skreinig Direktor-Verbot auf

Zudem auferlegte es Skreinig ein Tätigkeitsverbot als Zirkus-Organ für vier Jahre. Der Verurteilte zog das Urteil ans Obergericht weiter, das den Fall am Montag verhandelte. Die Staatsanwaltschaft beantragte mit einer Anschlussberufung Schuldsprüche in allen wichtigen Punkten und eine Erhöhung des Strafmasses.

Skreinig stand beim Circus Royal während 15 Jahren als Direktor in der Manege. Zusammen mit seinem Lebenspartner Peter Gasser führte er den Betrieb bis zum Tod Gassers mit 61 Jahren im August 2018. Kurz zuvor ging die Circus Royal Betriebs GmbH Konkurs. Der einstige Traditionszirkus hatte schon seit Jahren mit Geldproblemen gekämpft.

Circus Royal
Zelte und Wagen des Circus Royal. - Keystone

Die Anklage warf Skreinig vor, von den Schwierigkeiten der Gesellschaft gewusst und zwei Konkurse verschleppt zu haben. Durch seine Versäumnisse hätten sich Schulden von über einer Million Franken angehäuft. Es kam zu mehreren hundert Betreibungen. Der Staatsanwalt sprach von einem «gravierenden Verschulden» Skreinigs.

Der Thurgauer Circus Royal wurde 1963 von Helen Gasser-Stey gegründet und bis 2018 von ihrem Enkel Peter Gasser geführt, zeitweise gemeinsam mit Oliver Skreinig. Der Traditionszirkus tourte während 56 Jahren durch die Schweiz und beschäftigte bis zu 100 Mitarbeitende.

Nach den Konkursen führte Skreinig den Circus Royal weiter. Anfang 2020 ging auch die neue Gesellschaft Konkurs. Laut dem Staatsanwalt kam es erneut zu einer Strafuntersuchung. Der jüngste Konkurs sei noch nicht abgeschlossen

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