Ein 61-jähriger Mann tötete seine Ehefrau mit 46 Messerstichen. Nun wurde er vom Bezirksgericht Siders VS zu zehn Jahren Haft verurteilt.
Das Bezirksgericht in Siders VS verurteilte einen 61-jährigen Walliser, der seine Frau mit 46 Messerstichen getötet hat, zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren.
Das Bezirksgericht in Siders VS verurteilte einen 61-jährigen Walliser, der seine Frau mit 46 Messerstichen getötet hat, zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren. - sda - /AP/THOMAS KIENZLE
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Das Wichtigste in Kürze

  • Ein 61-jähriger Walliser wurde für die Tötung seiner Ehefrau zu 10 Jahren Haft verurteilt.
  • Er hatte seine Frau mit 46 Messerstichen umgebracht und sich selber umbringen wollen.
  • Das Gericht verneinte die Auffassung, dass der Mann unzurechnungsfähig sei.

Das Bezirksgericht in Siders VS hat einen 61-jährigen Mann für die Tötung seiner Ehefrau zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren verurteilt. Der Walliser brachte seine 17 Jahre jüngere Frau mit 46 Messerstichen um.

Die Tat ereignete sich am 16. Juni 2015 in der Wohnung der Familie. Der Angeklagte stach 46 Mal mit einem Springmesser auf seine Frau ein, mit der er zuvor einen heftigen verbalen Streit gehabt hatte.

Nachdem er die Rettungskräfte alarmiert hatte, versuchte sich der Mann laut der Anklageschrift umzubringen, indem er sich die Pulsadern des linken Armes aufschnitt und sich 13 Messerstiche verabreichte. Der Suizidversuch misslang.

Die Frau starb an den tödlichen Verletzungen, die ihr der Mann vor allem im Bereich des Herzens und des Halses zugefügt hatte. Gemäss der Anklageschrift wollte die 17 Jahre jüngere Frau mit den zwei gemeinsamen Kindern in ihr Heimatland in Asien zurückkehren.

Gericht hält ihn nicht für unzurechnungsfähig

Das Gericht verurteilte den heute 61-jährigen Walliser nun wegen Tötung zu zehn Jahren Haft. Es verneinte die Auffassung der ersten psychiatrischen Gutachters, die den Mann zum Tatzeitpunkt für unzurechnungsfähig erachteten. Vielmehr berücksichtigte es den Bericht eines zweiten Gutachtens, das dem Angeklagten eine nur durchschnittlich verminderte Zurechnungsfähigkeit attestierte.

In seinem am Mittwoch publizierten Urteil sprach das Gericht von einer «extremen Schwere der Handlungen». Die Staatsanwaltschaft hatte auf Mord plädiert und zwölf Jahre Gefängnis gefordert. Die Verteidigung plädierte dagegen auf Schuldunfähigkeit respektive Totschlag und forderte «höchstens viereinhalb Jahre Haft».

Das Gericht verzichtete auf eine Verurteilung wegen Mordes, weil in seinen Augen der Vorsatz fehlte. Das gefällte Urteil entspricht dem Plädoyer des Anwaltes der beiden Kinder des Paares. Der Verteidiger wird möglicherweise Berufung beim Kantonsgericht einlegen.

Mann entschuldigt sich

Bei seiner Befragung durch die Gerichtspräsidentin hatte sich der Familienvater Anfang Woche ein weiteres Mal für seine Tat entschuldigt. Unter Tränen sagte er, er habe seine Kinder um Verzeihung gebeten.

Die viereinhalb Jahre, die der Mann bereits in Untersuchungshaft verbracht hat, werden ihm angerechnet. Während der restlichen Gefängnisstrafe muss er sich zusätzlich einer Therapie unterziehen.

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