Wölfe sollen auf Grund ihrer Anzahl reguliert werden können
Wölfe sollen in der Schweiz geschossen werden können, wenn ihre Population eine im Voraus bestimmte Zahl von Tieren erreicht. Dieser Schwellenwert soll mit den Kantonen festgelegt werden. Das verlangen Motionen aus dem Parlament, die der Bundesrat unterstützt.

Eingereicht haben die Vorstösse der Tessiner Nationalrat Alex Farinelli (FDP) und der Tessiner Ständerat Fabio Regazzi (Mitte). Sie begründen sie mit dem «exponentiellen Wachstum» der Wolfspopulation in der Schweiz. 2010 seien es rund ein Dutzend Wölfe gewesen. Heute seien es weit über 300 und mehr als 30 Rudel.
Die Folgen für die Alpwirtschaft würden immer gravierender, begründen beide Politiker die Motionen. Zunehmend gefährdet seien auch Einwohnerinnen, Einwohner und Feriengäste. «Ein so grosser Wolfsbestand verträgt sich nicht mit unserer Kulturlandschaft, zumal er sich vorwiegend auf die Kantone im Alpenraum konzentriert», heisst es.
Sie fordern deshalb ein proaktives Wolfsmanagement anhand von klaren und einheitlichen Zahlen. Die Grossraubtiere seien nicht vom Aussterben bedroht, die Bestände wüchsen in ganz Europa, machen sie geltend. Wird der Schwellenwert überschritten, sollen sowohl einzelne Tiere als auch Rudel getötet werden dürfen.
Der Bundesrat beantragt ein Ja zu den Motionen, wie seiner am Donnerstag veröffentlichten Stellungnahme zu entnehmen ist. Eine Begründung für seine Position lieferte er nicht. Als nächstes werden der Nationalrat und der Ständerat über die Vorstösse entscheiden.
In der vergangenen Regulierungs-Saison liessen die Behörden in der Schweiz 89 Wölfe abschiessen, in den acht Kantonen Graubünden, Wallis, Waadt, Tessin, Glarus, Schwyz, Neuenburg und St. Gallen. Das zeigte die neueste Statistik der Stiftung Kora.
In der Regulierungsphase dürfen die Kantone Wölfe abschiessen, wenn der Bund zustimmt. Gemäss Jagdgesetz sind vorbeugende Regulierungen unter anderem möglich, um Lebensräume zu schützen sowie Schäden und die Gefährdung von Menschen zu verhindern.






