In der Schweiz tanzt der Bär nicht überall gleich lange. Die sogenannte Polizeistunde schiebt in vielen Kantonen den Riegel vor. Warum?
Bis Mitternacht darf in den meisten Kantonen getanzt werden, dann ist Schluss. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Polizeistunde schreibt vor, dass Bars und Restaurants von 24 Uhr bis 5 Uhr schliessen.
  • Die Regierung im Kanton Schwyz will die Regelung abschaffen.
  • In den grossen Städten Basel, Bern und Zürich gibt es die Polizeistunde noch.

«Letzte Runde!» Und schon geht das Brummen in der Bar los. Doch die Schuld am (zu frühen) Ende des Abends trägt nicht der Barkeeper, sondern das Gesetz. Und wie so üblich in der Schweiz, ist dieses in jedem Kanton anders.

Gewisse Kantone kennen die Polizeistunde noch, gewisse haben sie abgeschafft. So beispielsweise Uri oder Obwalden. Dasselbe hat auch der Kanton Schwyz vor, in dem sich gerade die Regierung für die Abschaffung stark macht.

Denn in den meisten Schweizer Kantonen schreibt das Gastgewerbegesetz noch immer vor, dass gastgewerbliche Betriebe und Events um Mitternacht Schluss machen müssen. Ansonsten müssen sie eine kostenpflichtige Bewilligung beantragen.

Basler krebsen zurück, Berner wollen Zürcher Partyfreiheit

Tatsächlich gibt es die Polizeistunde in den grossen Städten Zürich, Basel und Bern noch immer. Basel-Stadt hat als erster Kanton die Polizeistunde Mitte der 90er aufgehoben, aufgrund zu vieler Lärmklagen aber wieder eine «Polizeistunde light» eingeführt. Bars und Restaurants dürfen bis 1 Uhr geöffnet bleiben, am Wochenende bis 2 Uhr.

Auch in Zürich gilt: Ab Mitternacht ist die Party vorbei. Doch die liberale Bewilligungspraxis erlaubt es vielen Bars und Clubs länger zu öffnen. Über 600 Clubs sollen eine Spezialbewilligung besitzen. Nicht umsonst gilt Zürich als «Festhütte».

Neidisch auf die liberale Zürcher Mentalität ist man in Bern. So beispielsweise SVP-Grossrat Erich Hess, der gerade im vergangenen Monat vom Regierungsrat eine Abfuhr kriegte. Hess forderte die prinzipielle Abschaffung der Polizeistunde. In Zürich sei diese laut Wikipedia schon abgeschafft worden, so Hess.

Abschaffung ist kein Freipass für Partywütige

Geht es nach Rechtsanwalt Peter Theiler, ist «die Polizeistunde ein alter, überholter Zopf, der ruhig abgeschnitten werden kann.» Theiler hat sich als Inhaber von GastroLegal auf das Gewerberecht spezialisiert. Für ihn ist klar, dass die Polizeistunde «ohne weiteres abgeschafft werden kann.»

Doch Theiler betont: «Ohne Polizeistunde kann man nicht machen, was man will.» Die Abschaffung sei also kein Freipass für Nachtschwärmer. Vielmehr sei die Polizeistunde heute ersetzt «durch die Polizeibestimmungen über Ruhe, Ordnung und Sittlichkeit sowie den gesetzlichen und im Gastgewerbe speziell durch den gesamtarbeitsvertraglichen Arbeitnehmerschutz.»

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