Wird im Kanton Schwyz bald durchgefeiert? Eine Initiative der Jungen CVP will die Polizeistunde los werden. Die Chancen für die Annahme stehen gut.
Menschen Coronavirus Disco
Menschen tanzen in einer Disco. Mehrere Partygäste erlitten in Frankreich Einstichstellen. Die Ermittlungen laufen. (Symbolbild) - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die JCVP des Kantons Schwyz will die Polizeistunde per Initiative abschaffen.
  • Die Jungpartei bekommt Unterstützung vom Regierungsrat.
  • Die Regierung empfiehlt dem Kantonsrat die Annahme der Initiative.

Die Junge CVP des Kantons Schwyz scheint mit ihrer Volksinitiative «Polizeistunde soll fallen!» offene Türen einzurennen. Wie der Regierungsrat in einer Mitteilung schreibt, überwiegen die Argumente für eine Liberalisierung der Öffnungszeiten gegenüber den Nachteilen. Deshalb empfiehlt die Regierung dem Kantonsrat, die Initiative für gültig zu erklären und anzunehmen.

Schwyz verkommt zu «Schlafkanton»

Für die Jungpartei gehört die «antiquierte Polizeistunde» abgeschafft. Wegen dem Gesetz würden viele Jugendliche und junge Erwachsene in die benachbarten Kantone in den Ausgang – Schwyz verkomme so zu einem «Schlafkanton».

Die Initiative will nun die grundsätzlichen Öffnungszeiten von 5 bis 24 Uhr bei gastgewerblichen Betrieben und bei Anlässen abschaffen. So soll zwischen Mitternacht und 5 Uhr keine zusätzliche, kostenpflichtige Verlängerungsbewilligung der jeweiligen Gemeinde eingeholt werden müssen. Damit würden auch Bussen gegen Gast und Betreiber wegfallen.

Auch Direktbetroffene begrüssen die Initiative, wie die Staatskanzlei in der Mitteilung schreibt. Eine Mehrheit der Schwyzer Gastwirtschaften und Schwyz Tourismus AG unterstützen das Anliegen. Zwölf Gemeinden des Kantons haben für und zwölf gegen die Initiative ausgesprochen.

Gemeinden behalten Kompetenzen

Grundsätzlich soll nun jeder Gastrobetrieb die Öffnungszeiten nach seinen Bedürfnissen gestalten. Eine Betriebs- oder Anlassbewilligung des zuständigen Gemeinderats bleibt aber weiterhin notwendig. So behalten die Gemeinden weiterhin die Kompetenzen, Auflagen und Bedingungen zum Schutz der Gesundheit, der Jugend oder zur Aufrechterhaltung von Ruhe, Ordnung und Sicherheit aufrechtzuerhalten.

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