Winterthurer Gericht verurteilt Mann wegen Tötung von Kleinkind
Ein 28-jähriger Deutscher wurde wegen vorsätzlicher Tötung eines Kleinkindes verurteilt. Nach seiner Freiheitsstrafe wird er elf Jahre des Landes verwiesen.

Das Wichtigste in Kürze
- Am Freitag wurde ein 28-jähriger Deutscher nach der Tötung eines Kleinkinds verurteilt.
- Er hatte den 20 Monate alten Sohn seiner Freundin umgebracht – weil dieser lästig wurde.
Das Bezirksgericht Winterthur hat am Freitag einen 28-jährigen Deutschen wegen vorsätzlicher Tötung und weiterer Delikte verurteilt. Er hatte den 20 Monate alten Sohn seiner Freundin umgebracht, weil er diesen hüten musste und er ihm lästig wurde.
Freiheitsstrafe, Geldstrafe, Landesverweis
Das Gericht verurteilte den Mann wegen vorsätzlicher Tötung und weiterer Delikte zu 12 Jahren und 3 Monaten Freiheitsstrafe und zu einer Geldstrafe. Nach Verbüssung der Freiheitsstrafe soll der Deutsche für 11 Jahre des Landes verwiesen werden.
Das Kind starb im Frühling 2021 nach einem Schädel-Hirn-Trauma, ausgelöst durch Schütteln oder Herumschwingen. Auch ein Brustwirbelkörper war Tage vor der Tat gebrochen, so dass das Kind nicht mehr laufen, sondern nur noch krabbeln konnte.