Ein 14-Jähriger löste sein Billett für die Busfahrt nach Winterthur ZH versehentlich auf den Namen seiner Mutter. Der Kontrolleur kennt kein Pardon.
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Ein Zürcher Bus-Kontrolleur kennt kein Erbarmen. Weil ein 14-Jähriger ein Billett falsch gelöst hat, droht er ihm mit einer Anzeige. (Symbolbild) - unsplash

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein 14-Jähriger will mit dem Bus nach Winterthur fahren.
  • Doch er hat das Ticket versehentlich auf den Namen seiner Mutter gelöst.
  • Der Kontrolleur zeigt keine Nachsicht und droht mit einer Anzeige.
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Schock für einen 14-Jährigen aus dem Kanton Zürich: Weil er ein Bus-Billett versehentlich falsch gelöst hat, wird ihm mit einer Anzeige gedroht. Ausserdem wird er zu einer Busse und einer Missbrauchsgebühr von 200 Franken verdonnert. Das berichtet der «Beobachter».

Passiert ist das, als der Teenager mit einem Kollegen nach Winterthur fahren wollte. Für die Busfahrt löste er wie gewohnt in der SBB-App auf seinem Handy ein Billett. Dafür nutzt er jeweils das Login seiner Mutter.

Billett auf Namen der Mutter gelöst

Doch dann das: Im Eifer des Gefechts vergisst er, das Häkchen am richtigen Ort – also bei seinem Namen – zu setzen. Anstatt für sich selbst, löst er also ein Ticket auf den Namen seiner Mutter.

Das fällt auch dem Kontrolleur auf. Und der zeigt sich trotz Missgeschick nicht nachsichtig mit dem 14-Jährigen.

SBB Handy
Die SBB App auf einem Handy. - Keystone

So erzählt es der Bub später seiner Mutter. Diese zeigt sich schockiert über das Verhalten des Kontrolleurs und bezeichnet es als «ziemlich daneben».

Ihr Sohn machte sich danach nämlich grosse Sorgen. «Er fragte mich, ob er wegen der Anzeige ein Problem bei der Berufswahl bekomme», schildert sie.

«Es war ein Irrtum, sicher keine Straftat»

Sie wendet sich daraufhin an den Kundendienst des Zürcher Verkehrsverbunds (ZVV). Dort erklärte man ihr, dass ihr Sohn als Fahrgast ohne gültiges Billett erfasst worden sei.

«Ausserdem besteht ein Missbrauch, wenn die Personalien auf dem Ticket nicht mit den Personalien des kontrollierten Fahrgastes übereinstimmen.» Das gelte auch, wenn es sich bei der Drittperson um ein Familienmitglied handelt.

Die Mutter ist empört: «Ja, er hat etwas falsch gemacht. Aber es war ein Irrtum, sicher keine Straftat.»

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Der Busbahnhof in Winterthur. - Nau.ch / Simone Imhof

Was die Anzeige und die Missbrauchsgebühr betrifft, rudert die ZVV-Mitarbeiterin dann zwar zurück. Doch die 100-Franken-Busse für das Fahren ohne gültiges Billett, die bleibt bestehen.

Und auch der harsche Umgang des Kontrolleurs mit dem 14-Jährigen hinterlässt einen bitteren Beigeschmack. Eine Sprecherin des Verkehrsbunds betont aber: «Das Kontrollpersonal wird regelmässig im Umgang mit Kindern geschult und angewiesen, umsichtig mit ihnen umzugehen.»

Sind Sie schon einmal schwarz gefahren?

Für Katharina Siegrist, Juristin beim «Beobachter», ist der Fall klar. Die Missbrauchsgebühr hätte in dem Fall gar nicht erst erhoben werden dürfen. Denn ein Missbrauch liege nur vor, wenn jemand diesen vorsätzlich begeht.

«Die Situation war klar genug, um zu erkennen, dass keine Absicht vorliegt.»

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