Was, wenn die Billettkontrolle einen nicht auf dem Föteli erkennt – Muss ich mich dann zusätzlich ausweisen? Swisspass erklärt die Regeln.
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Nicht immer erkennt das Kontrollpersonal den Passagier oder die Passagierin auf den ersten Blick. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Swisspass-Föteli müssen nur alle zehn Jahre neu gemacht werden.
  • Da kann es schnell vorkommen, dass man mit einem alten Foto unterwegs ist.
  • Es ist daher ratsam, immer auch einen Ausweis mit sich zu führen.
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Selbst mit einem gültigen Abo fühlen sich viele bei der Billettkontrolle unwohl. Denn sie müssen ihren Swisspass zeigen und so möglicherweise ein unangenehmes Foto präsentieren. Peinlich wird es, wenn das ÖV-Personal zweimal hinsehen muss, um sicherzustellen, dass das Foto wirklich mit der Person übereinstimmt.

So geschehen bei einem Passagier aus Herisau AR. Er schildert auf X die unangenehme Situation: «Heute Billettkontrolle im Bus. Ich zeige den Swisspass, der Kontrolleur meint: Da sehen Sie aber nicht so aus ...» Er sei auf dem Foto noch jünger, erklärt der Pendler.

Swisspass
Ein X-User meckert über seine Billettkontrolle.
Swisspass
Grund: Der Kontrolleur wollte nicht glauben, dass er es war auf dem Swisspass.
ID
Der Kontrolleur wollte, dass der Passagier zusätzlich seinen Ausweis vorzeige.
Billett
Passiert ist das bei einer Billettkontrolle in einem Bus.
zug
Swisspass erklärt, dass dieses Vorgehen mit den Vorgaben einhergehe.

Die Folge: Der User musste dann tatsächlich zusätzlich die ID vorweisen, weil der Kontrolleur ihm nicht glauben wollte. Hoppla!

Kontrolleure haben Angst, dass zwei Personen einen Swisspass nutzen

Darf er das?

Ja, heisst es bei der Alliance Swisspass auf Anfrage von Nau.ch. Dass es so weit komme, passiere aber selten.

Sprecherin Sarah Trummer erklärt, dass Bschiss-Versuche der Grund seien. «Es kommt vereinzelt vor, dass mehrere Personen mit demselben Swisspass reisen, wenn äusserlich gewisse Ähnlichkeiten bestehen. Für diese Fälle wird das Kontrollpersonal geschult und sensibilisiert.» Also etwa Zwillinge oder Geschwister, die sich ähnlich sehen.

Ist Ihr Foto auf dem Swisspass noch aktuell?

Daher gelte: «Im Zweifelsfall wird nach einem anderen gültigen Ausweis gefragt zur Überprüfung.» Darauf habe das Kontrollpersonal ein Anrecht.

Ausserdem führe man stichprobenmässige Kontrollen durch, um potenziellen Missbräuchen vorzubeugen. «Dies ist der Fall, wenn das System beim Auswerten der Kontrolldatensätze Auffälligkeiten erkennt.»

Passagiere müssen Ausweis im Nachhinein zeigen

Was aber, wenn man keinen Ausweis dabei hat? Dann seien die Kontrolleurinnen und Kontrolleure verpflichtet, eine Meldung des potenziellen Missbrauchs zu erstellen.

Betroffene können sich dann aber im Nachhinein beim Kundendienst melden und den Ausweis vorzeigen, um das Missverständnis zu berichtigen. «Wenn es eins war», so Trummer.

Übrigens: Nach einer bestimmten Zeit müssen neue Fotos auf dem Swisspass her. «Alle Fotos, die bis zum Alter von 24,99 Jahren gemacht werden, müssen spätestens nach fünf Jahren erneuert werden.» Danach sei ein neues Foto alle zehn Jahre fällig.

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