Ein Familienvater hat in einem Modegeschäft in einer Umkleide in Winterthur onaniert. So fällt seine Strafe aus.
Winterthur Altstadt
Die Marktgasse in der Winterthurer Altstadt – hier kam es zu dem Vorfall. (Archivbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein 35-jähriger Mann wurde beim öffentlichen Onanieren in einer Umkleidekabine erwischt.
  • Der Familienvater muss nun eine Geldstrafe zahlen.
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In der Altstadt von Winterthur hat ein 35-jähriger Mann für Aufsehen gesorgt. In einem Kleidergeschäft befriedigte er sich selbst in einer Umkleidekabine und präsentierte sein entblösstes Glied dem Verkaufspersonal.

Der Vorfall hat nun rechtliche Konsequenzen für den Familienvater. So berichtet es heute «ZüriToday».

Bedingte Geldstrafe für Familienvater

Der Familienvater muss für sein unanständiges Verhalten bezahlen. Die Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland hat ihn zu einer Busse von 500 Franken verurteilt.

Zudem muss er eine bedingte Geldstrafe von 40 Tagessätzen à 50 Franken zahlen. Insgesamt also zu 2000 Franken.

Diese Strafe muss der Mann jedoch nur zahlen, wenn er in den nächsten zwei Jahren erneut straffällig wird. Die Höhe der Tagessätze richtet sich nach dem Einkommen des Verurteilten und die Anzahl nach dem Verschulden.

Zusätzlich zu den Strafen muss der Mann auch die Verfahrenskosten tragen, welche sich auf 800 Franken belaufen. Der Strafbefehl ist rechtskräftig.

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