Wieder mehr Verstösse gegen Jugendschutz bei Alkoholtestkäufen

Keystone-SDA Regional
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Thun,

Bei den alljährlichen Testkäufen von Alkohol und Tabak durch Jugendliche in der Region Thun ist die Zahl der Verstösse wieder gestiegen.

Feierlichkeiten (Symbolbild)
Feierlichkeiten (Symbolbild) - Unsplash

Im vergangenen Jahr erhielten die jugendlichen Testkäufer in 14 von 62 Fällen widerrechtlich Alkohol und Tabak, was einer Beanstandungsquote von 22 Prozent entspricht.

In den Jahren zuvor war diese Quote kontinuierlich gesunken, nämlich von 32 Prozent im Jahr 2015 auf 20 Prozent im Jahr 2016 und 13 Prozent im Jahr 2017. Das teilte die Stadt Thun am Dienstag mit.

Sie testet zusammen mit den Gemeinden Heimberg, Spiez, Steffisburg, Uetendorf und Uttigen seit 2006, ob beim Verkauf von Alkohol und Tabak an Jugendliche die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden. Dies zusammen mit dem Blauen Kreuz Bern-Solothurn-Freiburg.

Gestattet ist der Verkauf von Bier und Wein an Personen ab 16 Jahren, der Verkauf von Spirituosen und Tabak an Personen ab 18 Jahren. In Zweifelsfällen muss das Personal einen Ausweis verlangen. Verstösst ein Betrieb gegen das Gesetz, entscheidet das Regierungsstatthalteramt über das Strafmass.

Beim ersten Fehlverhalten wird in der Regel eine Verwarnung ausgesprochen. Die jugendlichen Testkäufer werden jeweils durch Verwaltungspersonal und Jugendarbeiter geschult und begleitet.

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