Die sogenannte Widerspruchslösung bei der Organspende kann frühestens im dritten Jahr nach der Annahme des neuen Transplantationsgesetzes eingeführt werden.
Untersuchungsergebnisse
Ein Kinderarzt hält die Untersuchungsergebnisse in einem elektronischen Patienten-Dossier fest. (Symbolbild) - sda - KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER

Das Wichtigste in Kürze

  • Auf die Widerspruchslösung bei der Organspende muss noch lange gewartet werden.
  • Sie wird frühestens drei Jahre nach der Annahme des Transplantationsgesetzes eingesetzt.
  • Vorher fehle dafür die verbreitete elektronische Identifikation, bestätigt das BAG.
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Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) bestätigte am Mittwoch einen entsprechenden SRF-Bericht. Grund dafür sei die in der Schweiz noch nicht sehr weit verbreitete elektronische Identifikation, hiess es beim BAG auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.

Diese E-Identifikation sei aber nötig, um das vom BAG vorgesehene digitale Register überhaupt einführen zu können.

Ausserdem müsse die Umsetzung des Gesetzes noch im Verordnungsrecht geregelt werden. Im Mai letzten Jahres hatten rund zwei Drittel der Abstimmenden dem neuen Transplantationsgesetz zugestimmt. Damit wird jeder und jede grundsätzlich Organspender oder Organspenderin, ausser er oder sie hat eine Spende zu Lebzeiten ausdrücklich abgelehnt.

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