Nach zweieinhalb Monaten wird eine Frau in Berlin ohne Vorwarnung aus ihrer WG verbannt. In Zürich musste Lea Frei* kurzerhand raus. Wie kann so was passieren?
Diese Berlinerin wird wegen ihres Vibes aus der WG geschmissen. - Tiktok / @thisisnotmarla

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Berlinerin wurde wegen unpassendem «Vibe» aus ihrer WG geschmissen.
  • In Zürich wurde Lea Frei* schon nach einem Monat gekündigt. Ebenfalls ohne Vorwarnung.
  • Doch auch Untermieter haben Rechte, wie der Mieterverband betont.
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Es kommt aus heiterem Himmel: In einem Tiktok-Video berichtet eine junge Berlinerin, wie sie kurzerhand aus ihrer WG geschmissen wurde. Nach zweieinhalb Monaten und ohne Gespräch hätten ihre Mitbewohner ihr mitgeteilt, dass sie die Wohnung verlassen müsse. Der Grund dafür: Zwischen ihnen passe «der Vibe» nicht. Zu Deutsch: Sie haben das Heu nicht auf derselben Bühne.

Die Tiktokerin ist baff. Denn sie habe kaum Zeit in der WG verbracht. Zudem habe niemand je eine Unstimmigkeit angesprochen, nun soll sie aber vier Wochen später ausziehen. Obwohl die junge Frau anbietet, sich dem «Vibe» ihrer Mitbewohner anzupassen, bleiben diese hart.

WG
Lea Frei wurde gekündigt, weil sie «zu laut» gewesen sein soll. (Symbolbild)
WG
Eine WG-Konstellation sollte gut überlegt sein ...
WG
... sonst muss jemand schnell wieder ausziehen.

Auch Lea Frei* erlebte in Zürich etwas Ähnliches. Nach monatelanger Suche konnte sie endlich in eine WG im Kreis 2 (am linken Seeufer) einziehen. Doch dann der Schock: Nach einem Monat kündigen ihre Mitbewohnerinnen ihr den Mietvertrag wieder. Im Gespräch meinen die Mitbewohner, sie sei «zu laut und extrovertiert» und es würde die «gemeinsame Ruhe» stören.

Für Lea Frei bricht eine Welt zusammen – auch hier hatte sich niemand im Vorhinein bei ihr beschwert.

Wie ist die Rechtslage?

Ein neuer Trend? Fabian Gloor vom Mieterinnen- und Mieterverband Deutschschweiz kennt solche Fälle, allerdings soll es sie eher selten geben. Für die Kündigung sei die Konstellation des Mietverhältnisses aber entscheidend, erklärt er.

In der Regel würden sich WGs durch ein bis zwei Hauptmieter und weitere Untermietparteien zusammensetzen. Bei Untermieterinnen sei es einfacher zu kündigen als bei WG. Wenn aber alle Bewohner der WG Hauptmieter seien, müsste gemeinsam gekündigt werden.

Doch einfach so kündigen, weil der «Vibe» nicht stimmt – geht das?

Gekündigte Untermieter hätten ein Recht darauf, den Kündigungsgrund zu erfahren. In diesem Fall würde sich «fehlende Sympathie» eher schlecht machen, so Gloor.

Wurde Ihnen schon kurzerhand die Wohnung gekündigt?

Wegen eines unpassenden «Vibes» hat es laut Gloor noch keinen Gerichtsfall gegeben. Das kommt daher, dass «unpassende Vibes» kein legitimer Kündigungsgrund sind.

«Man soll sich gut überlegen, ob es passt»

Fabian Gloor weiss aber persönlich, wie es ist, aus einer WG geworfen zu werden. Auch ihm wurde einmal aufgrund von Meinungsverschiedenheiten in einer WG gekündigt.

Er erinnert daran, bei einem Entscheid für neue WG-Mitbewohner die Verbindlichkeit nicht zu vergessen. Gemeinsam in eine Wohnung zu ziehen, sei verpflichtend und je nach Vertragsform nicht so einfach aufzuheben.

Das Bewusstsein hierfür sollten junge Menschen bereits vor dem Einzug haben. Und sich entsprechend für ihre neuen Mitbewohnerinnen entscheiden. Gloor sagt: «Man soll sich gut überlegen, ob es passt.»

* Name von der Redaktion geändert.

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