Berns Landeskirchen warnen vor Leistungskürzungen, sollten Firmen künftig keine Kirchensteuern mehr zahlen müssen.
Die katholische Kirche St. Peter und Paul, daneben das Rathaus in der Altstadt von Bern.
Die katholische Kirche St. Peter und Paul, daneben das Rathaus in der Altstadt von Bern. - Nau.ch / Hüseyin Aydemir

Die Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn, die Katholische Kirche Region Bern und die Christkatholische Landeskirche wiesen am Dienstag darauf hin, dass die Unternehmenskirchensteuern ausschliesslich für Leistungen im gesamtgesellschaftlichen Interesse verwendet werden dürfen – und nicht für den kultischen Bereich.

Kulturelle Beiträge durch kirchliche Projekte

Die Kirchen leisteten einen grossen Beitrag für die gesamte Gesellschaft, hiess es an der Medienkonferenz im HipHop-Center in Bern. Der Jugendtreffpunkt ist eine der Einrichtungen, die von den Landeskirchen finanziell unterstützt wird.

Die Beiträge des Kantons Bern seien gut angelegtes Geld. Viele Freiwillige arbeiteten in kirchlichen Projekten mit. In einem Bericht, den die Landeskirchen auftragsgemäss beim Kanton eingereicht haben, werden jährlich 833'600 Arbeitsstunden ausgewiesen.

Dies entspricht dem Pensum von rund 400 Vollzeitbeschäftigten. Müsste der Staat diese gemeinnützigen Aufgaben übernehmen, wäre dies mit Kostensteigerungen verbunden.

Service Public durch Kirchen

In Stadt, Agglomeration und in ländlichen Gebieten erbringen die Kirchen ihren Angaben zufolge einen breiten Service public. Kulturelle Veranstaltungen, Kurse, gemeinschaftsstiftende Angebote für ältere Menschen, Jugendliche und Kinder seien in der Nähe verfügbar, auch für Menschen mit kleinem Budget oder eingeschränkter Mobilität.

Für juristische Personen kennen heute zwölf Kantone eine Kirchensteuerpflicht ohne Zweckbindung. Drei weitere – darunter Bern – haben eine Zweckbindung. Eine fakultative Abgabe gibt es in den Kantonen Neuenburg und Tessin. Mehrere Kantone haben überhaupt keine Kirchensteuer für Unternehmen.

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