Wandernde Tiere haben es in zerschnittenen Landschaften schwer

    Keystone-SDA
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    Bern,

    Wandernde Tiere haben es in der Schweiz schwer. Es gibt viele Hindernisse auf den Wegen, die sie seit jeher benutzen.

    wild tier unfall
    Die Zahl der Wildtierunfälle nimmt zu. - Keystone

    Das Wichtigste in Kürze

    • Jedes Jahr sterben tausende Tiere bei Unfällen auf Strassen und Bahngeleisen.
    • Laut dem Bundesamt für Umwelt sei mehr Schutz nötig.
    • Das Jagdgesetz, über das am 27. September abgestimmt wird soll Abhilfe schaffen.
    • Die Meinungen über dessen Nutzen sind jedoch gespalten.

    Tausende Tiere verenden jedes Jahr bei Unfällen auf Strassen und Bahngeleisen. 2019 starben rund 550 Rothirsche bei solchen Unfällen, gegen 9300 Rehe, über 800 Wildschweine und rund 540 Feldhasen. Im Verkehr zu Tode gekommene Kleintiere wie Eichhörnchen oder Frösche werden von der Jagdstatistik, die die Zahlen liefert, nicht erfasst.

    Unterbrochene Korridore

    Rund 300 überregionale sogenannte Wildtierkorridore – also eine Art Verkehrswege für Wildtiere – gibt es in der Schweiz. Etwa 50 dieser Routen sind ganz und 180 teilweise unterbrochen, wie das Bundesamt für Umwelt (Bafu) erhoben hat. Lücken gibt es vor allem im dicht besiedelten Mittelland und in grossen Flusstälern.

    Zerstückelte und zerschnittene Landschaften können sich auf die genetische Vielfalt auswirken. Wegen der fehlenden Verbindungen bleibt jede Tierpopulation in einem Gebiet «eingeschlossen». Deswegen können einzelne Tiere sich nicht mit Individuen aus einer anderen Population fortpflanzen.

    Bafu
    Das Bafu-Hauptgebäude in Ittigen BE. - Keystone

    «Das kann dazu führen, dass ihre Bestände schrumpfen», schreibt die Bafu-Medienstelle. Damit wachse das Risiko, dass in einem bestimmten Gebiet ein Wildtierbestand aussterbe. Betroffen sein können besonders die weit wandernden Rothirsche, Wildschweine oder Luchse, aber auch Amphibien

    Bafu: «Mehr Schutz nötig»

    Noch unverbaute Landschaften seien raumplanerisch nicht genügend geschützt, hält das Bafu dazu fest. In Wäldern würden wandernde Tiere zwar kaum von Hindernissen aufgehalten. Doch im offenen Land sei das anders.

    Abhilfe schaffen soll das Jagdgesetz, über das am 27. September abgestimmt wird. Es schreibt vor, dass der Bundesrat zusammen mit den Kantonen Wildtierkorridore von überregionaler Bedeutung bezeichnet.

    Die überregionalen Korridore für Tiere sollen demnach raumplanerisch gesichert und vor Verbauung geschützt werden. Dafür müssen Bund und Kantone gemäss Gesetzesentwurf sorgen.

    Jagdgesetz
    Das vom Parlament revidierte Jagdgesetz sei kein Freipass für Wilderer, betonen die Befürworter der Vorlage - im Gegenteil: Es verbessere den Artenschutz in der Schweiz. (Symbolbild) - sda - keystone

    Der jährliche Aufwand beläuft sich auf rund 6 bis 8 Millionen Franken, wie das Bafu schreibt. Der Bund steuert rund 4 Millionen an die Auslagen der Kantone bei. Ziel sei, die funktionsfähigen Korridore bis in 20 bis 30 Jahren zu sichern.

    Die Ausführungsbestimmungen zum «Wildtierkorridor-Artikel» im Jagdgesetz sind aber noch nicht bekannt. Sie sind nicht Teil der Jagdverordnung, die der Bundesrat in die Vernehmlassung gegeben hat. Er plant für die überregionalen Wildtierkorridore eine eigene Verordnung.

    Grund ist, dass die Korridore mit überregionaler Bedeutung zuerst auf ihre Vollständigkeit überprüft werden müssen. Es muss festgelegt werden, welche konkreten Massnahmen mit wieviel Geld abgegolten werden.

    «Aber» von Pro Natura

    Durchgehende Wildtierkorridore sind zwar auch Pro Natura wichtig, zur Förderung der Biodiversität. Aber: «Aus unserer Sicht bringt das revidierte Gesetz hier keinen grossen Mehrwert», sagt Urs Leugger-Eggimann. Er ist Zentralsekretär der Umweltorganisation und Präsident des Vereins «Missratenes Jagdgesetz Nein», der hinter dem Referendum steht.

    Jagdgesetz
    Das Logo der Kampagnet «Nein zum missratenen Jagdgesetz» - jagdgesetz-nein.ch

    Die Vorgaben im revidierten Gesetz könnten die Nachteile bei weitem nicht aufwiegen, die dieses für den Artenschutz bringe. Die neuen Paragrafen seien zudem gar nicht nötig, um die Wildtierkorridore zu erhalten und zu sichern. Das Natur- und Heimatschutzgesetz schreibe dies bereits vor, und so habe es auch das Bundesgericht bestätigt.

    Teile der Wildtierkorridore sind die Wildtierbrücken über Autobahnen. Sie werden vom Jagdgesetz nicht erfasst.

    Ob auf einem Autobahnabschnitt eine Brücke oder eine Unterführung für Wildtiere nötig sei, werde im Rahmen der Unterhaltsplanung geprüft. Dies sagt Guido Bielmann, Sprecher des Bundesamtes für Strassen (Astra). «Das Astra baut die Wildtierbrücken und stellt sie zur Verfügung.»

    Bis 50 Meter breite Brücken

    30 bis zu 50 Meter breite und begrünte Übergänge für Hirsche, Rehe oder Wildschweine hat das Astra bisher erstellt; im Bau oder mittelfristig geplant ist ein weiteres knappes Dutzend. Für kleinere Tiere, etwa Dachse oder Füchse, hat es laut einem Bericht von 2019 «eine Vielzahl» von Tunnels erstellen lassen.

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