Aargauer Grüsel-Beizen werden weiterhin nicht an Pranger gestellt
Die Aargauer Regierung bleibt dabei: Gastrobetriebe mit Hygienemängeln sollen nicht öffentlich beim Namen genannt werden.

Die Aargauer Regierung will Gastrobetriebe mit Hygienemängeln weiterhin nicht öffentlich mit Namen nennen. Das heutige Verfahren mit regelmässigen Kontrollen sichere die Lebensmittelsicherheit, schreibt sie in ihrer Antwort auf eine Interpellation.
Der Vorstoss von Daniele Mezzi (Mitte) und Emanuel Suter (SVP) verlangte mehr Transparenz und die Möglichkeit, dass Konsumentinnen und Konsumenten erfahren, in welchen Gastronomiebetrieben es zu Mängeln gekommen ist.
Bundesrecht verbietet Veröffentlichung
Davon hält die Regierung nichts, wie aus ihrer am Freitag veröffentlichten Antwort hervorgeht. Sie verweist darin unter anderem auf das Bundesrecht, das eine Veröffentlichung von Kontrollberichten oder Betriebsnamen ausdrücklich verbietet.
Gesundheitlich sei die Bevölkerung bereits heute gut geschützt, heisst es in der Antwort. Nur in Ausnahmefällen würden Namen von Betrieben genannt.
Dies vor allem, wenn eine konkrete Gefahr für Konsumentinnen und Konsumenten besteht – wie zuletzt beim Fall eines Döner-Imbisses in Möhlin AG.

Die Regierung warnt zudem vor einer öffentlichen Namensliste: Informationen könnten verzerrt oder falsch weiterverbreitet werden und damit Hetze oder Empörung gegen einzelne Betriebe auslösen.
Auch könnte der Ruf eines Restaurants dauerhaft geschädigt werden, selbst wenn trotz eines Mangels gar nie eine Gefahr für die Gäste bestanden habe.
Änderungen braucht es für die Regierung nicht: Sie beurteilt das Vertrauen der Bevölkerung in die Lebensmittelkontrolle als sehr gross. Die amtlichen Stichprobenkontrollen und die ausführlichen Berichte des Amtes für Verbraucherschutz seien ausreichend, heisst es in der Antwort sinngemäss.