Walliser (79) rodet ohne Erlaubnis 2300 Quadratmeter Wald
Ein Walliser Landwirt (79) steht vor Gericht, weil er eigenmächtig 2300 Quadratmeter Wald rodete und die Fläche landwirtschaftlich für seine Schafe nutzte.

Das Wichtigste in Kürze
- Ein Walliser Landwirt hat ohne Bewilligung selbst gerodet.
- Nun dürfte der Mann empfindlich zur Kasse gebeten werden.
Man kann den Wald vor lauter Bäumen nicht sehen – oder man kann die Bäume einfach umhauen.
Für Letzteres entschied sich ein Walliser Landwirt und rodete auf eigene Faust 2300 Quadratmeter Wald.
Das entspricht etwa der Fläche von acht Tennisplätzen oder einem Drittel eines Fussballfeldes.
Waldfläche wächst
Die Waldfläche wächst in der Schweiz jedes Jahr um 4000 Hektaren. Das sind 40 Millionen Quadratmeter.
Ganz besonders Bergkantone sind von der Verwaldung betroffen: Alleine im Wallis wächst der Wald jährlich um 1000 Hektaren, wie der «Walliser Bote» berichtet.
Das ist für einige Bauern ein Problem. Aber warum eigentlich? Die Ausbreitung des Waldes erfolgt oftmals zulasten der landwirtschaftlichen Nutzfläche.
Diese Nutzflächen leisten aber einen wertvollen Beitrag zur Biodiversität. Und: Sie generieren Bauern ihr Einkommen.
Walliser rodete Wald für seine Schafe
Im Walliser Parlament wurde im vergangenen Jahr ein entsprechendes Postulat der Mitte Oberwallis mit 122 gegen 0 Stimmen angenommen.
Das Postulat-Ziel besteht vor allem darin, die Verbuschung bestehender Wiesen und Weiden zu begrenzen.
Ein heute 79-jähriger Bauer hat gegen diese Verwaldung zur Selbsthilfe gegriffen. Dabei ging er aber äusserst ruppig vor. Zu ruppig.
Der Mann ist seit bald 20 Jahren Eigentümer zweier benachbarter Parzellen in einer Oberwalliser Gemeinde.
Ohne forstrechtliche Bewilligung haute der Nebenerwerbslandwirt zwischen 2018 und 2020 mindestens 2301 Quadratmeter Wald um. Die frei gewordene Fläche nutzte er als Weidefläche für seine Schafe.
Bezirksgericht muss entscheiden
Jetzt könnten ihm sogar eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe von bis zu 40’000 Franken drohen.
So heftig wird es aber voraussichtlich nicht: Laut der Staatsanwaltschaft soll der Mann mit einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu 90 Franken, also 3600 Franken bestraft werden.
Er soll zudem eine Busse von 700 Franken und die Verfahrenskosten in der Höhe von 800 Franken bezahlen.
Das «Bezirksgericht Brig – Östlich Raron – Goms» hat den Fall nun zu verhandeln.












