In Wagenhausen TG verlegte der Gemeinderat spontan einen Apéro ins Innere. Dabei verstiess er jedoch gegen Corona-Regelungen.
apéro wagenhausen gemeindepräsident strafe
Ein Apéro in Wagenhausen wurde im Spätsommer spontan ins Innere verlegt - obwohl das gegen die Corona-Regelung verstiess. - Pixabay

Das Wichtigste in Kürze

  • Im September 2021 fand eine Willkommensfeier für alle Neuzugezogenen in Wagenhausen statt.
  • Obwohl es ursprünglich im Freien stattfand, wurde es letztlich ins Innere verlegt.
  • Dabei wurde gegen Corona-Regelungen verstossen.
  • Der Gemeindepräsident stand deswegen vor Gericht – und wurde verurteilt.
Ad

Im September 2021 fand in Wagenhausen TG ein Neuzuzügerapéro statt. Dabei handelt es sich um eine traditionelle Veranstaltung zur Begrüssung der neuen Einwohner der Gemeinde.

Doch das Treffen sollte gerichtliche Konsequenzen für den Gemeindepräsidenten Roland Tuchschmid nach sich ziehen. Darüber berichtet die «Thurgauer Zeitung».

Die Feierlichkeiten wurden am 17. September 2021 durchgeführt – nur wenige Tage nachdem der Bundesrat neue Corona-Massnahmen verkündet hatte. Damals war es Pflicht, ein Zertifikat für Veranstaltungen in Innenräumen nachzuweisen.

Apéro wegen Mücken ins Innere verlegt

Doch trotz der Regelungen durften die Neuzuzügerinnen und Neuzuzüger ihren Apéro ohne Zertifikat und Maske geniessen. Dies führte dazu, dass Tuchschmid im Januar 2022 einen Strafbefehl erhielt. Er solle eine Busse von 800 sowie Gebühren von 300 Franken bezahlen.

Finden Sie die Geldstrafe für den Gemeindepräsidenten gerechtfertigt?

Tuchschmid erhob Einsprache gegen den Strafbefehl. Sie hätten vor Ort als Gemeinderat beschlossen, «wegen der Dunkelheit ins Innere» zu gehen. Das erklärte Tuchschmid laut der «Thurgauer Zeitung» vor Gericht.

Zwar wusste das Gremium zu diesem Zeitpunkt über die Zertifikatspflicht Bescheid. Doch diese war erst wenige Tage zuvor in Kraft getreten und es herrschte Unsicherheit über ihre Umsetzung.

Tuchschmid wurde letztlich abermals schuldig gesprochen und muss nun insgesamt eine Strafe von 1100 Franken bezahlen.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

BundesratFrankenGerichtStrafeCoronavirus