Ein 22-jähriger Mann wurde vom Waadtländer Gericht wegen Mord zu 20 Jahren Haft verurteilt. Er tötete 2018 einen Dealer mit einem Kopfschuss.
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Die Polizei sucht im Park nach Beweismitteln des begangenen Mordes. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • 2018 wurde ein 21-jähriger Dealer in Yverdon-les Bains VD ermordet.
  • Der Täter wurde nun zu 20 Jahren Haft verurteilt.
  • Nach Verbüssung der Strafe wird er für 15 Jahre des Landes verwiesen.

Ein 22-jähriger Mann tötete 2018 in Yverdon-les Bains VD einen 21-jährigen kurdischen Gymnasiasten und Dealer mit einem Kopfschuss. Nun muss er 20 Jahre ins Gefängnis. Das Bezirksgericht Broye und Nord-Waadt hat den Angeklagten am Montag in Renens wegen Mordes verurteilt.

Die Richter folgten in ihrem Strafmass dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Diese forderte eine unbedingte Freiheitsstrafe in dieser Länge für den Mann mit spanischer Staatsangehörigkeit.

Weiter ordnete das Gericht eine ambulante Therapie für den Täter an. Zudem wird dieser nach Verbüssung der Gefängnisstrafe für 15 Jahre des Landes verwiesen. Er war bei seiner Urteilsverkündung nicht anwesend.

Verurteilter wollte 500 Gramm Marihuana stehlen

Der Verurteilte hatte im November 2018 einem Dealer während eines Handgemenges mit einer Pistole in den Kopf geschossen. Die Tat ereignete sich in einem Stadtpark in Yverdon-les-Bains im Rahmen eines Drogenhandels. Dabei ging es um 500 Gramm Marihuana, die der Verurteilte stehlen wollte.

Das Gericht befand den Mann trotz seiner gemischten dissozialen und unreifen Persönlichkeitsstörung für voll verantwortlich für seine Taten. Es stellte eine «fehlende Einsicht» und eine «erdrückende Schuld» des Angeklagten fest.

Hohes Rückfallrisiko und versuchter Mord

Experten stufen sein Rückfallrisiko für Raubüberfälle als hoch ein. Der junge Mann hat bereits einiges auf dem Kerbholz. So sprachen die Richter den Angeklagten auch des versuchten Mordes für schuldig. Er schoss auf ein mit drei Personen besetztes Auto.

In anderen Fällen befand ihn das Gericht der Körperverletzung, der versuchten Nötigung und des Verstosses gegen das Waffengesetz für schuldig. Aber auch des schweren Verstosses gegen das Betäubungsmittelgesetz, der Gefährdung des Lebens und der Verleumdung wurde er angeklagt. Ausserdem beging er Hausfriedensbruchs und raubte.

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