Vorlage über kantonale Mindestlöhne hat kaum Chancen

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Bern,

Ausländische Arbeitgeber sollen sich an kantonale Mindestlöhne halten müssen. Die beiden Kammern werden sich wahrscheinlich gegen die Vorlage aussprechen.

Ständerat
Der Ständerat prüft die mögliche Einführung der aufgeschobenen Anklageerhebung in der Schweiz. (Archivbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Vorlage des Entsendegesetzes wird wahrscheinlich abgelehnt.
  • Diese sieht vor, dass ausländische Arbeitgeber an kantonale Mindestlöhne gebunden sind.
  • Laut Ständerat und WAK-N ist die Sozialpolitik jedoch Sache der einzelnen Kantone.

Die Kantone sollen sich selbst um die Durchsetzung ihrer Mindestlöhne für aus dem Ausland entsandte Arbeitnehmer kümmern. Mit diesem Argument will nach dem Ständerat auch die Mehrheit der Nationalratskommission nicht auf eine Revision des Entsendegesetzes eintreten.

Der Entscheid in der Wirtschaftskommission des Nationalrats (WAK-N) fiel mit 12 zu 11 Stimmen bei einer Enthaltung aber knapp aus. Dies teilten die Parlamentsdienste am Mittwoch mit.

Sozialpolitik ist laut Ständerat und WAK-N Sache der Kantone

Folgt die grosse Kammer der Mehrheit, ist die Vorlage vom Tisch. Setzt sich die Minderheit durch, geht das Geschäft zurück an den Ständerat. Dieser hatte in der Herbstsession mit 25 zu 17 Stimmen entschieden, nicht auf die Änderung des Entsendegesetzes einzutreten.

Die Vorlage sieht vor, das Entsendegesetz so zu ändern, dass ausländische Arbeitgeber an allfällige kantonale Mindestlöhne gebunden sind. Das Parlament hatte eine Motion mit dem entsprechenden Anliegen an den Bundesrat überwiesen.

Nun befindet aber eine Mehrheit im Ständerat und in der WAK-N, dass Sozialpolitik Kantonssache sei. Zudem wird befürchtet, dass die Massnahme die Sozialpartnerschaft gefährden könnte. Die Befürworter weisen dagegen darauf hin, dass die Umsetzung Rechtssicherheit schaffen und die Schweizer Arbeitnehmenden schützen würde.

Der Nationalrat wird in der Wintersession über das Eintreten befinden. In mehreren Kantonen sind bereits Mindestlohngesetze in Kraft. Diese unterscheiden sich teilweise stark voneinander.

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