Ständeratskommission lehnt revidiertes Entsendegesetz ab

Keystone-SDA
Keystone-SDA

Bern,

Die Wirtschaftskommission des Ständerats (WAK-S) lehnt das revidierte Entsendegesetz ab. Die Revision will ausländische Unternehmen verpflichten, bei ihren entsandten Arbeitskräften auch die kantonalen Mindestlöhne zu beachten. Die WAK-S beantragt ihrem Rat, nicht auf die Vorlage einzutreten.

ständerat
Auch im Ständerat wird Brisantes diskutiert. - Keystone

Die Wirtschaftskommission des Ständerats (WAK-S) lehnt das revidierte Entsendegesetz ab. Die Revision will ausländische Unternehmen verpflichten, bei ihren entsandten Arbeitskräften auch die kantonalen Mindestlöhne zu beachten. Die WAK-S beantragt ihrem Rat, nicht auf die Vorlage einzutreten.

Der Entscheid fiel mit 8 zu 3 Stimmen bei einer Enthaltung, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Der Bundesrat will in seiner Revision zusätzlich zum kantonalen Mindestlohn eine Bestimmung über die Kontrollaufgaben und eine neue Plattform zur Unterstützung des Vollzugs einfügen.

Die Mehrheit er Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S) ist der Ansicht, dass die Kantone selber entscheiden können, die geltenden Mindestlöhne auf alle in ihrem Gebiet arbeitenden Personen anzuwenden. Der Kanton Jura beispielsweise verpflichtet ausländische Unternehmen bereits, kantonale Mindestlöhne zu beachten.

Die Minderheit der Kommission für Wirtschaft und Abgaben erinnert daran, dass der Lohnschutz stets ein Pfeiler der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit gewesen sei. Es ist in ihren Augen darum nicht nachvollziehbar, weshalb nur die Mindestlöhne in Gesamtarbeits- und Normalarbeitsverträgen verpflichtend sein sollen und nicht auch die kantonalen.

Eine Ablehnung würde ein schlechtes Signal gerade an den Kanton Tessin senden, umso mehr, als sich die Mehrheit der Kantone für die Revision ausgesprochen hatte. Der Ständerat befasst sich in der Herbstsession mit der Revision. Die Bundesratsvorlage geht auf eine 2019 gutgeheissene Motion zurück.

Im Weiteren beschloss die WAK-S, die Behandlung einer Motion zur Änderung des Sanktionsregimes bei Missachtung des Meldeverfahrens durch schweizerische Arbeitgeber zu sistieren. Die Motion verlangt, fehlbare Arbeitgeber verwaltungs- und nicht mehr strafrechtlich zu verfolgen. Die Kommission ist der Ansicht, dass das Anliegen in Zusammenhang mit einem Postulat steht und will die Postulatsantwort abwarten.

Mehr zum Thema:

Kommentare

Weiterlesen

Trump Putin
301 Interaktionen
Krieg in Nahost
Tanker
555 Interaktionen
Strategisch wichtig

MEHR AUS STADT BERN

Stadt Bern
2 Interaktionen
Testbetrieb
Abstimmung Hand
2 Interaktionen
Bern
Stadt Bern
1 Interaktionen
Bern