Die Schweiz leistet Rechtshilfe an die Bundesanwaltschaft Bayreuth (D). Wegen Volksverhetzung wird gegen einen Mann in Zürich ermittelt.
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Gegen einen Mann in Zürich wird wegen Volksverhetzung ermittelt. (Symbolbild) - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Schweiz leistet Rechtshilfe an die deutsche Staatsanwaltschaft Bayreuth.
  • Gegen einen Mann in Zürich wird wegen Volksverhetzung ermittelt.
  • Der Mann verschickte ein Paket mit CDs, darunter solche mit rechtsextremem Inhalt.

Die Schweiz leistet Rechtshilfe an die Staatsanwaltschaft Bayreuth (D). Diese ermittelt gegen einen Mann im Kanton Zürich wegen Volksverhetzung und Verstoss gegen das Jugendmediengesetz. Der Beschuldigte hat einer Person in Bayreuth 2018 diverse CDs geschickt, darunter solche mit rechtsextremem Inhalt.

Völkermord in Auschwitz verherrlicht

Im Paket fanden die Behörden unter anderen die CD «Planet ZOG – The End» der französischen Ein-Mann-Band Ad Hominem. Die Band spielt nationalsozialistischen Black Metal.

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Das Landgericht in Bayreuth. - Dpa

Auf der sichergestellten CD wird beispielsweise der Völkermord im Konzentrationslager Auschwitz verherrlicht und propagiert. Dies geht aus einem am Mittwoch veröffentlichten Entscheid der Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts hervor.

Die Zürcher Kantonspolizei führte auf Gesuch der deutschen Behörden im April vergangenen Jahres eine Hausdurchsuchung beim Beschuldigten durch. Dabei wurden verschiedene Datenträger, Kontoauszüge und ein Mobiltelefon sichergestellt.

Beschuldigter legt Beschwerde ein

Der Mann legte Beschwerde gegen die Verfügung der Staatsanwaltschaft Zürich ein. Demnach sollen Berichte zur Hausdurchsuchung und zum gesichteten Material sowie die Bankauszüge an die Bayreuther Staatsanwaltschaft herausgegeben werden.

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Das Bundesgericht in Lausanne. - Keystone

Der Beschuldigte rügte im Wesentlichen, dass die ihm in Deutschland vorgeworfenen Taten in der Schweiz nicht strafbar seien. Damit dürfe keine Rechtshilfe geleistet werden. Das Bundesstrafgericht kommt in seinem Entscheid zu einem anderen Schluss.

Gemäss Rassendiskriminierungsgesetz wird bestraft, wer öffentlich Völkermord oder andere Verbrechen gegen die Menschlichkeit leugnet, gröblich verharmlost oder zu rechtfertigen versucht. Gemäss den deutschen Behörden habe der Beschwerdeführer gewollt, dass die Liedtexte öffentlich bekannt würden. Dies sei wegen der Beschlagnahmung der Sendung nicht geschehen, aber es liege zumindest ein Versuch vor.

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