Vierfachmord Rupperswil: Aargauer Polizeioffizier freigesprochen
Ein Polizist stand heute wegen des Vorwurfs der Amtsgeheimnisverletzung im Zusammenhang mit dem Vierfachmord Rupperswil AG vor Gericht. Er wurde freigesprochen.

Das Wichtigste in Kürze
- Ein Polizist stand heute wegen einer möglichen Amtsgeheimnisverletzung vor Gericht.
- Die Tat soll im Zusammenhang mit dem Vierfachmord von Rupperswil AG von 2015 stehen.
- Das Gericht hat ihn nun freigesprochen.
Im Zusammenhang mit dem Vierfachmord von Rupperswil AG von 2015 stand heute Montagnachmittag ein Polizeioffizier der Kantonspolizei Aargau wegen des Vorwurfs der Amtsgeheimnisverletzung vor dem Bezirksgericht Baden. Die Anklage forderte eine bedingte Geldstrafe.
Verantworten musste sich der 64-jährige Forensik-Chef der Kantonspolizei, wie aus der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau hervorgeht.
Der Polizeioffizier war wegen mehrfacher Amtsgeheimnisverletzung und mehrfach versuchter Anstiftung zum falschen Zeugnis angeklagt. Nun haben die Richter ihr Urteil gesprochen: Der Polizist wird freigesprochen.
Ermittlungserkenntnisse weitergegeben
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vor, zwei Personen aus seinem familiären Umfeld geheime Ermittlungserkenntnisse zum Vierfachmord Rupperswil weitergegeben zu haben. Er soll seiner Frau und deren Tochter erzählt haben, auf welche Weise die vier Opfer in Rupperswil getötet worden waren.

Der Mörder, ein heute 37-jähriger Schweizer, hatte den Opfern am 21. Dezember 2015 die Kehlen mit einem Küchenmesser durchgeschnitten. Er ermordete eine 48-jährige Mutter, ihre beiden 13- und 19-jährigen Söhne sowie die 21-jährige Freundin des älteren Sohnes.
Der Täter wurde fast fünf Monate nach dem brutalen Verbrechen in Aarau verhaftet. Der Mörder, der in der Nähe des Tatortes bei seiner Mutter gewohnt hatte, ist rechtskräftig zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe mit anschliessender Verwahrung verurteilt.
Keine Details sollten an die Öffentlichkeit geraten
Nach dem Vierfachmord waren die Ermittlungen der Kantonspolizei und der Staatsanwaltschaft rund um die Uhr auf Hochtouren gelaufen. Die Ermittlungsbehörden informierten die Öffentlichkeit nicht über Details des brutalen Verbrechens.
Sie wollten kein Täterwissen verraten. Die vom Kanton ausgesetzte Belohnung von 100'000 Franken ging letztlich an die Mitarbeitenden der Kantonspolizei und Staatsanwaltschaft.

Gemäss Staatsanwaltschaft soll der Polizeioffizier auch versucht haben, eine Person bei einer allfälligen Befragung durch die Polizei oder die Staatsanwaltschaft zu einer für ihn entlastenden Aussage zu bewegen.
Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau beantragte für den Polizeioffizier eine bedingte Geldstrafe von 270 Tagessätzen und eine Busse von 5000 Franken.
Richter spricht den Polizisten frei
Der Richter kam dem Antrag der Staatsanwaltschaft nicht nach: Am Montagabend kurz vor 20 Uhr wurde das Urteil gesprochen. Der Polizist wurde in erster Instanz am Bezirksgericht freigesprochen.
Theoretisch könnte das Urteil an die nächst höhere Instanz weitergezogen werden. Ob die Staatsanwaltschaft diesen Schritt geht, ist derzeit allerdings noch offen.