Vier St. Galler Eichmeister kontrollieren Waagen bei Grossverteiler

Die St. Galler Regierung wählt vier Eichmeister, die für korrekte Messungen sorgen.

Kundin
Eine Kundin deutet dem Verkäufer, wie gross sie ihr Stück Fleisch haben möchte. - KEYSTONE/Martin Ruetschi

Die St. Galler Regierung hat den Kantonseichmeister sowie die drei kantonalen Eichmeister für vier Jahre gewählt. Die vier Personen überprüfen gemäss einer Mitteilung unter anderem, dass Waagen korrekt geeicht und Warenmengen in Läden richtig angegeben sind.

«Ein Eichmeister eicht, wie es der Name sagt, Waagen und Messanlagen», erklärte Karin Jung, Leiterin Amt für Wirtschaft und Arbeit beim Kanton St. Gallen, auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.

Die Eichmeister gewährleisten somit im Auftrag des Kantons unter anderem die korrekte Messung für Längenmessmittel, Gewichtsstücke oder Waagen. Der Kanton St. Gallen verfügt über vier Eichmeister, die alle vier Jahre gewählt werden und selbständig erwerbend sind.

Siegel gibt Information über Eichdatum

Zur Arbeit der Eichmeister gibt Karin Jung folgendes Beispiel: Eine Kundin legt in einem Grossverteiler Nektarinen auf eine Waage. Diese Waage wurde von einem Eichmeister geeicht, damit sie die Anzahl Gramm an Nektarinen korrekt angibt. Ein Siegel auf der Waage zeige, wann die Waage zuletzt geeicht wurde.

«Wenn Sie dieses Siegel nicht sehen, würde ich empfehlen, die Waage nicht zu nutzen», so Jung weiter. Bei Grossverteilern sei jede Waage geeicht, aber auch bei Hofläden sei dies meistens der Fall. «Nicht nur Kundinnen und Kunden haben ein Interesse daran, dass Waagen geeicht sind, sondern auch die Verkäufer», so Jung. Schliesslich wollten die Verkäufer für ihre Waren korrekt bezahlt werden und nicht zu grosse Mengen für einen zu tiefen Preis verkaufen.

Mehr als nur Waagen

Nicht nur Waagen und andere Messmittel werden durch die Eichmeister geeicht, sondern etwa auch Zapfsäulen an Tankstellen. Überprüft werde, ob ein verkaufter Liter Benzin oder Diesel auch wirklich einem Liter entspreche.

Oder aber die Eichmeister überprüfen, inwiefern die Mengenangaben bei abgepackter Ware, etwa Karamellzeltli an einem Jahrmarkt, der Wahrheit entsprechen. Dazu finden gemäss Jung Stichproben statt.

Dass Waagen nachgeeicht werden müssen, komme regelmässig vor und sei normal, so Jung weiter. Bewusste Verstösse diesbezüglich seien jedoch «sehr selten».

Zu den Kunden der Eichmeister zählen gemäss der Mitteilung des Volkswirtschaftsdepartements Privatpersonen, KMU,Grossfirmen und staatliche Amtsstellen.

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Kommentare

User #2752 (nicht angemeldet)

Als Benutzer dieser Selbstbedienungswaagen sollte man vor jedem Wägen kontrollieren ob die Waage wirklich auf null Gramm steht. In vielen Geschäften werden in unmittelbarer Nähe der Waage faltbare, wiederverwendbare Einkaufstaschen, Wassersprüher etc. platziert. Wenn dann die horizontale Bewegung der Waage durch diese Gegenstände obstruiert wird, kann das dazu führen dass die Waage nicht ab null Gramm wiegt sondern z.B. ab 38 Gramm, 52 Gramm …

User #3808 (nicht angemeldet)

Was nützt mir beim Grossverteiler eine geeichte Waage, wenn diese unsachgemäss betrieben wird ? Da werden dann schräg über der Waage Früchte präsentiert und wenn Diese in runterpurzeln wird dann halt nicht mehr ab Null Gramm gemessen sondern ab 38 Gramm oder ab 52 Gramm. Alles schon mit eigenen Augen beobachtet.

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