Viele offene Fragen bei Lohnzahlungen in Quarantäne
Wer im vollen Wissen um die Gefahren in Corona-Risikogebiete reist und anschliessend in Quarantäne muss, der kriegt sehr wahrscheinlich ein Lohnproblem. Dies sagte Michael Schöll, Vizedirektor des Bundesamtes für Justiz (BJ), am Donnerstag vor den Bundeshausmedien.
Das Wichtigste in Kürze
- Das Weisungsrecht des Arbeitgebers gelte zwar nur für die Arbeitszeit.
Die Freizeit eines Arbeitnehmers sei Privatsache. Der Arbeitgeber könne ihm die Reise nicht verbieten. Wer aber im vollen Wissen um die Gefahren reise, habe vermutlich keinen Anspruch auf den Lohn, wenn er nach der Rückreise in Quarantäne müsse.
Eine weitere Frage zu den Auswirkungen auf die Arbeitsverhältnisse, die derzeit oft komme, so Schöll, sei jene, ob der Lohn geschuldet sei, wenn man in Quarantäne müsse und während dieser Zeit nicht im Homeoffice arbeiten könne. Dazu gebe es heute keine einheitliche Rechtssprechung, deshalb gebe es auch keine verbindlichen Antworten auf diese Fragen.
