Viele Junge wollen ein Vorerbe - fürs Eigenheim
In der Schweiz wollen viele Junge ein Vorerbe fürs Eigenheim – das meiste Geld wird hierzulande jedoch erst nach dem Tod weitergegeben.

Rund ein Drittel der Schweizerinnen und Schweizer im Alter von 18 bis 30 Jahren würde laut einer neuen Umfrage einen Erbvorbezug favorisieren. Das zeigt eine repräsentative Umfrage der Raiffeisen-Gruppe, über welche die «Tamedia»-Zeitungen berichten. Fast die Hälfte der Befragten in dieser Altersgruppe gibt demnach an, sie würden einen Erbvorzug für den Erwerb von Wohneigentum nutzen. Weitere 18 Prozent geben an, dass sie damit die Übernahme des Elternhauses finanzieren möchten.
Doch die Realität ist weit entfernt vom Wunschdenken: Lediglich 10 Prozent haben laut der Umfrage einen Erbvorzug erhalten. Nur 17 Prozent aller Befragten planen überhaupt, einen Erbvorbezug oder eine Schenkung zu machen. Diese Zahl hängt jedoch von der Anzahl der Nachkommen ab: Mit steigender Kinderzahl wird der Erbvorbezug zunehmend relevant.
Viele jüngere Menschen würden also einen Erbvorbezug begrüssen, doch die grosse Mehrheit der Erblassenden wird ihr Vermögen erst nach dem Tod weitergeben. Laut Schätzungen dürften im laufenden Jahr rund 97 Milliarden Franken vererbt werden – aufgrund der steigenden Lebenserwartung profitieren davon vor allem ältere Menschen.
Die Umfrageergebnisse der Raiffeisen-Gruppe lassen den Schluss zu, dass Personen ab 51 Jahren vermehrt eine Erbschaft erhalten. Weiter zeigt sich, dass die meisten ihren Nachlass erst nach dem 50 Lebensjahr mit einem Testament oder einem Erbvertrag regeln. Mehr als die Hälfte der 51- bis 79-jährigen Schweizerinnen und Schweizer hat ausserdem bisher auf eine solche Regelung verzichtet. Ohne Testament oder Erbvertrag gilt die gesetzliche Grundlage.
Gesetzliche Grundlage – Konkubinatspaare aufgepasst!
Besonders Konkubinatspaare sollten dies genau bedenken: Ohne eine schriftliche Vereinbarung erhält die überlebende Person keinen Anteil am Vermögen. Stattdessen wird das Vermögen, abhängig von den familiären Verhältnissen, vollständig an die Kinder oder gegebenenfalls an noch lebende Elternteile weitergegeben.
Bei verheirateten Paaren mit Kindern sieht das Gesetz vor, dass das Vermögen je zur Hälfte an die überlebende Person und die Nachkommen geht. Häufig wünschen sich Ehepartner jedoch eine stärkere gegenseitige Absicherung, insbesondere wenn ein grosser Teil des Vermögens im Eigenheim gebunden ist.

Beanspruchen die Kinder beim Tod eines Elternteils bereits die Hälfte des Vermögens, kann dies dazu führen, dass der überlebenden Person nicht genug bleibt, um das Eigenheim zu behalten. Eine bessere Absicherung lässt sich durch einen Erbverzicht der Kinder oder durch die Kombination aus Ehevertrag und Testament erreichen.