Verurteilter Aargauer Autohändler zieht Urteil weiter
Ein Aargauer Luxusauto-Händler ist vom Lenzburger Bezirksgericht zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. Der Fall kommt nun ans Obergericht des Kantons Aargau.

Das Wichtigste in Kürze
- Der Aargauer Autohändler Riccardo S. wurde zu sechs Jahren Haft verurteilt.
- Der Beschuldigte soll während Jahren über 17 Millionen Franken Schaden verursacht haben.
- Sein Anwalt, Thomas Bosshard, zieht das Urteil ans Obergericht weiter.
Der wegen gewerbsmässigem Betrug, Urkundenfälschung und mehrfacher Veruntreuung schuldig gesprochene Aargauer Autohändler Riccardo S. (47) ist mit dem Urteil des Lenzburger Bezirksgerichts nicht einverstanden.
Am Dienstag hat er deshalb zusammen mit seinem Anwalt, Thomas Bosshard, Berufung gegen den Schuldspruch von sechs Jahren eingelegt. Der Fall kommt nun ans Obergericht des Kantons Aargau.
«Beweismittel nicht verwertbar»
«Diverse schwere prozessuale Mängel der Voruntersuchung sind vom Gericht nicht erkannt worden», sagt Bosshard auf Anfrage. Die Beweismittel sind gemäss Bosshard in weiten Teilen nicht verwertbar. Zudem werde die rechtliche Würdigung von verschiedenen Tatbeständen, welche das Gericht als erfüllt betrachte, beanstandet. «Wir plädieren deshalb auf einen vollumfänglichen Freispruch», fügt Bosshard an.
Der Aargauer Luxusauto-Händler wurde vom Bezirksgericht Lenzburg zu sechs Jahren Haft verurteilt. Mit Leasingverträgen soll er über Jahre rund 17 Millionen Franken Schaden angerichtet haben.
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