Verfasser von Hassnachrichten erhält Geldstrafe in Basel

Keystone-SDA
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Basel,

Das Strafgericht Basel-Stadt hat am Dienstag einen 62-jährigen Deutschen wegen von ihm verfassten Hassnachrichten zu einer bedingten Geldstrafe von 75 Tagessätzen à 30 Franken verurteilt. Es sprach in wegen mehrfacher Diskriminierung und Aufruf zu Hass sowie mehrfacher Beschimpfung schuldig.

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BAG-Direktorin Anne Lévy. - keystone

Der Mann war von der Verhandlung dispensiert worden. Es war unbestritten, dass er die Nachrichten mit übelsten antisemitischen Inhalten sowie Verunglimpfungen der Basler Synagoge und von BAG-Direktorin Anne Lévy und Opferberaterin Agota Lavoyer und weiteren Personen verschickt hatte. Ebenfalls bezweifelte niemand, dass er der Autor von zwei Websites war, auf denen pseudowissenschaftliche, grob antisemitische Verschwörungstheorien bis hin zur Shoa-Leugnung verbreitet werden.

Das Dreiergericht um Präsident Roland Strauss vermochte den Mann aber nicht so schwer zu strafen, wie es die Staatsanwaltschaft gefordert hatte. Diese hatte am Morgen eine unbedingte Freiheitsstrafe von 15 Monaten sowie eine unbedingte Geldstrafe von 30 Tagessätzen in den Raum gestellt. Aussderdem sollte der 62-Jährige in eine stationäre Therapie eingewiesen werden.

Gemäss psychiatrischem Gutachten leidet er seit langer Zeit an einer paranoiden Schizophrenie. Während sich das Gericht laut Strauss in der Urteilsverkündung davon überzeugt zeigte, dass die Taten im Zusammenhang mit der Erkrankung stehen, folgte es der Verteidigung in dem Sinne, als dass es eine stationäre Therapie nicht für verhältnismässig hielt – auch wenn die gesetzlichen Voraussetzungen «grundsätzlich erfüllt» gewesen seien.

Entgegen der Verteidigung sprach das Gericht dem Verurteilten jedoch nicht sämtliche Schuldfähigkeit ab, wie es die Verteidigung in dubio gefordert hatte. Der Mann habe als junger Mensch eine höhere Berufsbildung abgeschlossen und könne ohne Medikamente oder Therapie seinen Alltag bestreiten. Eine gewisse Einsichts- und Steuerungsfähigkeit müsse vorhanden sein, erklärte Strauss. Dennoch reduzierte das Gericht die Strafe um zwei Drittel wegen verminderter Schuldfähigkeit und verhängte sie mit zweijähriger Bewährung über den Ersttäter.

Der Verurteilte wurde in mehreren Punkten freigesprochen. So war laut dem Gericht die notwendige Öffentlichkeit bei diversen Anklagepunkten zu Diskriminierung und Aufruf zu Hass nicht gegeben. Einige der inkriminierten Mails seien, wie auch die Verteidigung bemängelt hatte, nur an Einzelpersonen oder beschränkte Personenkreise gegangen. Teilweise könne in diesen Punkten «von Öffentlichkeit nicht die Rede sein», wie Strauss festhielt.

Zudem musste das Verfahren in weiteren Punkten eingestellt werden, da die Delikte bereits verjährt sind. Laut Strauss handelte es sich dabei um sechs angeklagte Ehrverletzungsdelikte sowie den mehrfachen Missbrauch einer Fernmeldeanlage. Trotz psychiatrisch attestierter hoher Rückfallgefahr verzichtete das Gericht auch auf ein Kontakt- und Rayonverbot zu den Geschädigten. Der Mann habe seit September 2022 nicht mehr delinquiert und die Opfer hätten die Verbote auch nicht gefordert, sondern nur die Staatsanwaltschaft.

In der Folge wurden dem Verurteilten nur ein Fünftel der Verfahrenskosten und der Urteilsgebühr in Rechnung gestellt, die sich so zusammen auf 3700 Franken belaufen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und bis dahin gilt die Unschuldsvermutung. Es kann noch in nächster Instanz vor dem Appellationsgericht Basel-Stadt angefochten werden.

Kommentare

User #5892 (nicht angemeldet)

Wer sich nicht 3x impft, der ist ein Rechtsradikaler.

User #5892 (nicht angemeldet)

Doktrin, wie gehabt. Zuerst kommen die Folgen, danach die Ursachen!

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