Verfasser von Hassnachrichten erhält Geldstrafe in Basel
Das Strafgericht Basel-Stadt hat am Dienstag einen 62-jährigen Deutschen wegen von ihm verfassten Hassnachrichten zu einer bedingten Geldstrafe von 75 Tagessätzen verurteilt. Auf eine Freiheitsstrafe oder gar eine stationäre Therapie verzichtete es.

Die Staatsanwaltschaft hatte dem Mann vorgeworfen, Hassnachrichten verbreitet zu haben. Dabei habe er generell zu Hass gegen Juden und spezifisch die Israelitische Gemeinde Basel (IGB) aufgerufen sowie BAG-Direktorin Anne Lévy und Opferberaterin Agota Lavoyer in ihrer Ehre verletzt. Gemäss Plädoyer forderte die Staatsanwaltschaft eine unbedingte Freiheitsstrafe von 15 Monaten sowie weitere Sanktionen.
Die Verteidigung hatte sich für einen Freispruch wegen Schuldunfähigkeit aufgrund einer paranoiden Schizophrenie ihres Mandanten ausgesprochen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann noch angefochten werden.






