Das Hochseeschifffahrt-Debakel zieht voraussichtlich keine strafrechtlichen Folgen mit sich. Die BA stellte das Verfahren gegen den Ex-BWL-Stabschef ein.
Morges
Die Bundesanwaltschaft urteilt über den Täter von Morges VD. - Keystone
Ad

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Bundesanwaltschaft stellte das Strafverfahren gegen Ex-Stabschef des BWL ein.
  • Es seien keine strafrechtlich relevanten Pflichtverletzungen festzumachen.
  • Das Hochseeschifffahrt-Debakel hat somit voraussichtlich keine strafrechtlichen Folgen.

Das Debakel um die Schweizer Hochseeschifffahrt hat voraussichtlich keine strafrechtlichen Folgen. Die Bundesanwaltschaft (BA) hat das Strafverfahren gegen den ehemaligen Stabschef des Bundesamtes für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) eingestellt. Sie sei zum Ergebnis gelangt, dass bezogen auf die Amtstätigkeit des Beschuldigten keine strafrechtlich relevanten Pflichtverletzungen festzumachen seien.

Die dem Mann vorgeworfene faktische Entscheidkompetenz im Bürgschaftswesen sowie eine direkte Absicht zur Verschaffung von unrechtmässigen Vorteilen seien nicht nachweisbar. Dies hält die BA in einer Mitteilung vom Mittwoch fest.

Vorwürfe wegen Bestechung verhärten sich nicht

Verknüpft mit diesen Feststellungen hätten sich auch die Vorwürfe in Bezug auf den Tatbestand der Vorteilsannahme beziehungsweise Bestechung nicht erhärtet. Der Teil der Strafanzeige mit einem zweiten Beschuldigten war bereits im November 2017 an den Kanton Bern weitergeleitet worden. Der Grund war mangelnde Zuständigkeit.

schweizer Hochseeschifffahrt
Ein Hochseeschiff - Keystone

Im Rahmen des Verfahrens habe sich die BA mit grundsätzlichen Fragen im Zusammenhang mit dem Bürgschaftswesen auseinandergesetzt. Dies schreibt die Behörde weiter. Dazu gehörten insbesondere die Entwicklungen in der Hochseeschifffahrtbranche sowie die Prüfung des Bürgschaftswesens durch die Eidgenössische Finanzkontrolle im Jahr 2010. Auch die Mechanismen im Bürgschaftswesen und die Beurteilungs- und Entscheidprozesse beim Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) waren eingeschlossen.

Strafverfahren wurde im November 2017 eröffnet

Die BA eröffnete das Strafverfahren im November 2017. Es war gestützt auf eine Strafanzeige des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF). Gegen den ehemaligen Stabschef im BWL wurde wegen des Verdachts der ungetreuen Amtsführung und des Amtsmissbrauchs ermittelt.

Die Bürgschaften an die Schweizer Hochseeflotte, für die das BWL zuständig war, kommen die Schweiz teuer zu stehen. Eine Krise in der Hochseeschifffahrt führte dazu, dass 13 Schiffe mit Verlust verkauft werden mussten. Der Bund musste aufgrund der Bürgschaften Kosten von 215 Millionen Franken übernehmen.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

BundesanwaltschaftFranken