Stadt Bern

Fahrzeugfahndung in Bern führt zu mehreren Festnahmen

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Bern,

Die umstrittene automatisierte Fahrzeugfahndung hat im Kanton Bern seit ihrer Einführung im August 2024 zu mehreren Festnahmen geführt.

Der Kanton Bern will sein Polizeigesetz - darunter fällt auch die automatisierte Fahrzeugfahndung - rasch nachbessern. (Symbolbild)
Der Kanton Bern will sein Polizeigesetz - darunter fällt auch die automatisierte Fahrzeugfahndung - rasch nachbessern. (Symbolbild) - Keystone/AP/MICHAEL PROBST

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Bundesgericht verlangte diese Woche von Bern Anpassungen am Gesetz.
  • Laut der Kapo Bern hat das umstrittene Fahndungssystem unter anderem geholfen, einen Tatverdächtigen nach einem Tötungsdelikt zu fassen.
  • Der Passus, wonach auch Daten von unbescholtenen Autofahrern während 60 Tagen gespeichert werden dürfen, muss aber jetzt gestrichen werden.

Ermittlungserfolge habe es auch im Zusammenhang mit Gefährdern, Einbrechern sowie bei der Suche nach vermissten Personen gegeben, teilte die Berner Kantonspolizei Keystone-SDA am Freitagabend mit. In einem Fall sei ein Tatverdächtiger nach einem versuchten Tötungsdelikt angehalten worden. Der Mann war mit seinen Kindern geflüchtet.

Das System liefere rasche Erkenntnisse über den Verbleib von zur Fahndung ausgeschriebenen Fahrzeugen, hiess es weiter. Der Nutzen zeige sich vor allem darin, dass zusätzliche und schnell verfügbare Informationen für die Ermittlungen gewonnen werden könnten.

Aus Daten- und Persönlichkeitsschutzgründen und weil es sich teilweise auch um noch laufende Verfahren handelt, erläuterte die Polizei die Ermittlungserfolge nicht genauer. Eine belastbare Aussage dazu, ob aufgrund der automatisierten Fahrzeugfahndung zahlenmässig mehr Strafverfahren eröffnet werden konnten, ist laut Polizei nicht möglich.

Kantonspolizei Bern
Ermittlungserfolge hat laut Kapo Bern etwa im Zusammenhang mit Gefährdern, Einbrechern sowie bei der Suche nach vermissten Personen gegeben. (Symbolbild) - keystone

Der Nutzen des Systems zeige sich vielmehr darin, dass zusätzliche und rasch verfügbare Informationen gewonnen werden könnten. Dadurch liessen sich Ermittlungsansätze verdichten, Verfahren gezielter voranbringen und in einzelnen Fällen relevante Hinweise gewinnen, die dazu beitragen könnten, gesuchte Personen festzunehmen und der Justiz zuzuführen.

Grösstenteils verfassungskonform

Das Bundesgericht hatte die Berner Regelung zur automatisierten Fahrzeugfahndung und Verkehrsüberwachung (AFV) zwar in grossen Teilen als verfassungskonform beurteilt. Der Kanton darf also auch in Zukunft an diversen Strassen automatisiert Nummernschilder aller Autos scannen und mit Datenbanken abgleichen.

Das höchste Gericht verlangte aber auch Anpassungen am bernischen Polizeigesetz, das die Grundlage bildet für die AFV. Der Passus, wonach auch Daten von unbescholtenen Autofahrern während 60 Tagen gespeichert werden dürfen, muss gestrichen werden. Die Daten seien sofort zu löschen. Eine weitere Anpassung betrifft die Protokollierung von Fahndungsaufträgen.

Findest du es gut, dass das Gesetz zur Fahrzeugfahndung angepasst werden muss?

Die Polizei halte diese Vorgaben zwar bereits ein, schrieb die kantonale Sicherheitsdirektion. Schon heute würden sogenannte Nicht-Treffer unverzüglich gelöscht und alle Fahndungsaufträge lückenlos protokolliert. Trotzdem müsse das System gemäss der Vorgabe aus Lausanne bis zum Inkrafttreten der rechtlichen Grundlagen ruhen.

Berner Sicherheitsdirektor warnt

Der Berner Sicherheitsdirektor Philippe Müller wandte sich nach dem Urteilsspruch in einem Schreiben direkt an das Bundesgericht, wie er am Freitag im Berner Regionaljournal von Radio SRF sagte. Er warnt in dem Schreiben vor einer Sicherheitslücke bei der Bekämpfung von Schwerstkriminalität wie Tötungsdelikten, Vergewaltigungen und Entführungen.

Müller ersucht das Bundesgericht deshalb, die Fahrzeugfahndung für solche schweren Straftaten bereits vor dem formellen Inkrafttreten der Gesetzesanpassung und vor der schriftlichen Urteilsbegründung wieder freizugeben.

Luzerner Version abgewiesen

Das Bundesgericht hatte sich schon früher mit der automatisierten Fahrzeugfahndung befasst. Im Oktober 2024 wies es eine entsprechende Version des Luzerner Polizeigesetzes zurück. Die AFV müsste in der eidgenössischen Strafprozessordnung geregelt werden, hiess es damals. Der Luzerner Kantonsrat übertrug danach dem Regierungsrat die Aufgabe, eine entsprechende Standesinitiative auszuarbeiten.

Der Kanton Zürich stoppte die geplante Einführung der AFV nach dem Urteil zu Luzern. Das revidierte Polizeigesetz hiess der Kantonsrat dann ohne den Passus zur automatisierten Fahrzeugfahndung gut.

Kommentare

User #6242 (nicht angemeldet)

Was soll bei einer Festnahme umstritten sein? Hoffe es werden noch mehr solche Überwachungssystem installiert und betrieben. Ein unbescholtener anständiger Bürger hat nichts zu befürchten.

User #3649 (nicht angemeldet)

Der Täterschutz in der Schweiz ist sehr beachtlich! Wäre der Schutz der eigenen Bevölkerung auf dem selben Niveau, hätten wir keine Probleme!

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