Der Schweizerische Gewerbeverband ist erfreut über die vom Bundesrat angekündigten Lockerungen. Auch der Verband der Konzertveranstalter zeigt sich zufrieden.
Coronakrise
Archivbild: Künftig dürfen wieder mehr als 1000 Menschen an Veranstaltungen. Darüber freuen sich mehrere Verbände. (Symbolbild) - sda
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bundesrat erlaubt per Oktober die Durchführung von Grossanlässen.
  • Mehrere Verbände erfreuen sich über diesen Entscheid.

Der Schweizerische Gewerbeverband (sgv) hat die vom Bundesrat angekündigten Lockerungen für die Event- und Sportbranche begrüsst. Auch zahlreiche KMU profitierten als Zulieferer und Anbieter von Verpflegungs- und Übernachtungsmöglichkeiten von diesem Schritt.

Die Veranstalter könnten somit einen Schritt zurück in die Normalität machen, teilte der sgv am Mittwoch mit.

Schutzkonzepte sind teilweise schon erarbeitet worden

Auch die Marktbranche könne ihre Veranstaltungen wieder durchführen und damit ihre Existenz sichern.

Die Einhaltung der Gesundheitsvorschriften stelle die Organisatoren dieser Events vor grosse Herausforderungen, deren sie sich aber bewusst seien. Entsprechende Schutzkonzepte seien von den Verbänden bereits erarbeitet worden.

In den nächsten zwei Wochen soll Bund mit Kantonen Kriterien erarbeiten

Auch der Branchenverband der Schweizer Konzertveranstalter begrüsst diesen Entscheid. Die meisten Grossveranstaltungen seien aber aufgrund der Einreisebestimmungen für ausländische Künstler ohnehin ins nächste Jahr verschoben worden.

Clubs Nachtleben
Indoor-Grossveranstaltungen sind in Basel vorerst nicht mehr erlaubt. (Symbolbild) - Pixabay

«Aber der Entscheid gibt den Veranstaltern natürlich die längst nötige Perspektive für das nächste Jahr.» Dies sagt Stefan Breitenmoser, Geschäftsführer der Swiss Music Promoters Association (SMPA) auf Anfrage.

Dass die Grossveranstaltungen erst ab Oktober wieder erlaubt sind, gibt der Branche «eine gewisse Planungssicherheit», sagt er weiter. Dies bedinge aber auch, dass man baldmöglichst wisse, was unter «strengen» Schutzmassnahmen zu verstehen sei. Laut Bund sollen diesbezüglich in Zusammenarbeit mit den Kantonen in den nächsten zwei Wochen einheitliche Kriterien erarbeitet werden.

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