Verankerung einer gewaltfreien Erziehung im Gesetz wird begrüsst
Die politische Landschaft begrüsst grösstenteils die Verankerung einer gewaltfreien Kindererziehung im Zivilgesetzbuch. Nicht alle sind zufrieden.

Die ausdrückliche Verankerung des Rechts auf eine gewaltfreie Erziehung soll im Zivilgesetzbuch verankert werden. In der am Mittwoch zu Ende gegangenen Vernehmlassung wurde dies weitgehend begrüsst. Gewünscht wird die ausdrückliche Erwähnung psychischer Gewalt. Der Bundesrat arbeitete den Entwurf nach einer Motion aus dem Parlament aus.
Der Vorlage weist die Eltern an, ihre Kinder «ohne Anwendung von Körperstrafen oder anderen Formen erniedrigender Gewalt» zu erziehen. Die Mitte, die Grünen, die Grünliberalen und die FDP unterstützen die Verankerung eines solchen Grundsatzes im Gesetz. Diese Massnahme schaffe Klarheit und sende ein starkes Signal an die Bevölkerung, mit dem Ziel, eine Änderung des Erziehungsverhaltens zu bewirken, schreibt die Mitte.
SVP hält Entwurf für nicht notwendig
Die FDP begrüsst zudem, dass der Text die Pflichten der Eltern klärt, ohne jedoch massiv in ihre Erziehungsautonomie einzugreifen. Für die SVP ist der Entwurf, da er nur «Leitbildcharakter» habe, nicht notwendig. Allein aufgrund der Tatsache, dass die Schweiz auf internationaler Ebene mehrfach ermahnt worden sei, eine explizite gesetzliche Grundlage zu schaffen, genüge nicht, um dem Entwurf mit seinem «programmatischen Charakter» zuzustimmen, stellt die SVP fest.
Die Konferenz der kantonalen Sozialdirektoren (SODK) und der Verein Erziehung ohne Gewalt begrüssen zwar die Verankerung einer gewaltfreien Erziehung im Gesetz. Sie plädieren aber für eine Formulierung in Form eines Kinderrechts wie «Kinder haben das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung». Mit einer solchen Formulierung seien alle an der Kindererziehung beteiligten Personen vom Gewaltverbot betroffen. Dieser Punkt müsse präzisiert werden, argumentiert der Verein.
Explizite Erwähnung psychischer Gewalt gewünscht
Die Grünliberalen begrüssen, dass mit der Formulierung «andere Formen von entwürdigender Gewalt» auch die psychische Gewalt berücksichtigt werden kann. Für den Schweizer Kinderschutz sollten diese Gewaltarten in der Botschaft detailliert aufgeführt werden. Auch die SODK wünscht, dass die psychische Gewalt als die am weitesten verbreitete Gewaltform explizit erwähnt wird.
Der Entwurf des Bundesrates will auch die Prävention stärken. Das wird in der Vernehmlassung ebenfalls weitgehend begrüsst. Hilfs- und Beratungsangebote, die sich an Eltern und Kinder richten, sollen ausgebaut werden. Sie bestehen bereits, aber ihre Art und Zugänglichkeit variieren von Kanton zu Kanton. Die Kantone müssen sicherstellen, dass bei Schwierigkeiten in der Erziehung diese Dienste ausreichend zur Verfügung stehen.
Verantwortung und Finanzierung ungeklärt
Obwohl die Vorlage betone, dass die neuen Standards von Sensibilisierungs- und Informationskampagnen begleitet werden müssten, werde nichts über die Verantwortung und die Finanzierung dieser Kampagnen gesagt, bedauert der Verein «Erziehung ohne Gewalt». Er plädiert für eine Lösung, bei der sich der Bund aktiv einbringt, allein oder in Zusammenarbeit mit den Kantonen und privaten Institutionen, wie es beispielsweise bei der Tabakprävention der Fall ist.
Auch für die SODK sollte ein koordiniertes Vorgehen von Bund und Kantonen auf nationaler Ebene erfolgen, um Prävention, Sensibilisierung und Information zu fördern. Die Studien stellten nämlich explizit fest, dass ein Verbot von Gewalt in der Erziehung allein nicht ausreiche, um die Fälle zu senken.
Die SODK und der Kinderschutz weisen zudem darauf hin, dass sich die Prävention von Gewalt in der Erziehung nicht auf den Zugang zu Beratungsstellen beschränken darf. Andere Formen der Unterstützung, z.B. Elternbildungskurse oder Angebote, die Eltern entlasteten, seien sehr hilfreich und müssten sich im Entwurf widerspiegeln.