Vanuatuer müsse für Schweizer Visa nicht mehr elf Stunden nach Sydney fliegen. Neu können sie es auf der französischen Botschaft des Inselstaats tun.
Bewohnerinnen und Bewohner Vanuatus können Visa-Anträge für die Schweiz ab dem 15. April über die französische Botschaft auf dem südpazifischen Inselstaat abwickeln. Die Schweiz und Frankreich haben sich auf ein entsprechendes Abkommen geeinigt. (Symbolbild)
Bewohnerinnen und Bewohner Vanuatus können Visa-Anträge für die Schweiz ab dem 15. April über die französische Botschaft auf dem südpazifischen Inselstaat abwickeln. Die Schweiz und Frankreich haben sich auf ein entsprechendes Abkommen geeinigt. (Symbolbild) - sda - KEYSTONE/JEAN-CHRISTOPHE BOTT
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Schweiz erleichtert das Visums-Verfahren für Vanuatuer.
  • Neu können sie es auf der französischen Botschaft des Inselstaats beantragen.
  • Bislang mussten sie jeweils nach Sydney reisen, eine elfstündige Flugreise.

Bewohnerinnen und Bewohner Vanuatus können Visa-Anträge für die Schweiz ab dem 15. April über die französische Botschaft auf dem südpazifischen Inselstaat abwickeln. Die Schweiz und Frankreich haben sich auf ein entsprechendes Abkommen geeinigt.

Bisher mussten Antragsstellende aus Vanuatu dafür zur gut elf Flugstunden entfernten Schweizer Vertretung in Sydney, Australien, reisen. Das sei nun nicht mehr der Fall, teilte die Schweizer Botschaft in Australien am Freitag über den Kurznachrichtendienst Twitter mit.

Die Schweiz unterhält keine Vertretung auf Vanuatu. Die Beziehungen zwischen den beiden Ländern beschränken sich laut Website des Aussendepartements (EDA) auf «sporadische Kontakte» und vereinzelte Zusammenarbeit im multilateralen Rahmen. «Mit dem schwach besiedelten Inselstaat im Pazifik gibt es keine nennenswerten Wirtschaftskontakte.»

Die Schweiz hat laut EDA 1990 diplomatische Beziehungen zu Vanuatu aufgenommen. Im Oktober 2013 besuchte der damalige Aussenminister Didier Burkhalter als erster offizieller Vertreter der Schweiz den Inselstaat, der rund 300'000 Bewohnerinnen und Bewohner zählt.

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