Das Bundesgericht hat eine Beschwerde abgewiesen: Im Mai finden definitiv Urnenabstimmungen als Ersatz für die Landsgemeinde und die Bezirksgemeinden statt.
Appenzell Innerrhoder Landsgemeinde vom 29. April 2018 (Archivbild)
Appenzell Innerrhoder Landsgemeinde vom 29. April 2018 (Archivbild) - sda - KEYSTONE/PATRICK HUERLIMANN
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Das Wichtigste in Kürze

  • Normalerweise findet im April in Appenzell die Landsgemeinde statt.
  • Wegen des Lockdowns fiel sie 2020 ins Wasser.
  • Aufgrund der Corona-Lage soll nun stattdessen eine Urnenabstimmung durchgeführt werden.

In Appenzell Innerrhoden finden im Mai definitiv Urnenabstimmungen als Ersatz für die Landsgemeinde und die Bezirksgemeinden statt. Das Bundesgericht hat die aufschiebende Wirkung einer Stimmrechtsbeschwerde abgewiesen, wie der Kanton am Freitag mitteilte.

Alljährlich am letzten Sonntag im April versammeln sich normalerweise die stimmberechtigten Frauen und Männer von Appenzell Innerrhoden auf dem Landsgemeindeplatz in Appenzell zur Bestellung der obersten Behörden und zur Beschlussfassung über wichtige Landesangelegenheiten. Eine Woche nach der Landsgemeinde finden jeweils im inneren Landesteil die Bezirksgemeinden statt.

Wegen des Lockdowns fielen 2020 sowohl die Landsgemeinde als auch die Gemeindeversammlungen ins Wasser und der Kanton führte Urnengänge durch. Die Innerrhoder Standeskommission (Regierung) beschloss am 16. Februar, auch 2021 wegen der schwierigen Corona-Situation die Lands- und Bezirksgemeinden abzusagen und stattdessen Urnenabstimmungen durchzuführen.

Absage der Landsgemeinde löste Unmut aus

Die Absage der Landsgemeinde löste in der Bevölkerung Unmut aus. Drei Personen reichten am 19. März eine Stimmrechtsbeschwerde beim Bundesgericht ein. Die Beschwerdeführer verlangten, dass der Beschluss der Standeskommission aufgehoben werden soll. Ausserdem wurde gefordert, der Beschwerde die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen.

Das Bundesgericht habe das Gesuch um Erteilung der aufschiebenden Wirkung mit Verfügung vom 15. April 2021 abgewiesen, teilte die Innerrhoder Ratskanzlei mit. Damit stehe der Durchführung der Urnenabstimmungen vom 9. und 16. Mai 2021 nichts mehr im Wege. Über die weiteren Punkte der Stimmrechtsbeschwerde werde das Bundesgericht zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden.

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