Uri will gesetzliche Grundlage für E-Patientendossier

Keystone-SDA Regional
Keystone-SDA Regional

Uri,

Der Kanton Uri bereitet sich auf die Einführung von elektronischen Patientendossiers (EPD) vor.

Kanton Uri Fahne
Der Kanton Uri prüft eine eigene Aufarbeitung, wartet aber auf eine Studie der Uni Zürich. - keystone

Der Kanton Uri hat die Einführung von elektronischen Patientendossiers (EPD) für den 1. Januar 2025 vorgesehen. Dafür werden derzeit die gesetzlichen Grundlagen erarbeitet.

Diese sollen die Zuständigkeiten und Aufgaben regeln, wie die Gesundheits-, Sozial- und Umweltdirektion des Kantons Uri am Dienstag mitteilt.

Nebst stationären Institutionen sollen auch alle ambulant tätigen Gesundheitsfachpersonen verpflichtet werden, ein EPD zu führen.

Vorgesehen sei, dass für die Bevölkerung automatisch ein EPD eröffnet werde, dieses jedoch mit einem Widerspruchsrecht verbunden sei, wie der Kanton weiter schreibt.

Wer bereits vor dem Inkrafttreten der neuen gesetzlichen Grundlage ein EPD eröffnen wolle, könne dies für 15 Franken über eine Website tun.

Bundesgesetz seit vier Jahren in Kraft

Das Bundesgesetz für das elektronische Patientendossier war 2017 in Kraft getreten. Frühstens per 2027 soll dieses voraussichtlich revidiert werden.

Ziel des Bundesrats ist es, die Kompetenz- und Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen sowie die Finanzierung nachhaltig zu verbessern.

Neu soll der Kanton die Sicherstellung des Betriebs mindestens einer Stammgemeinschaft im Kantonsgebiet gewährleisten. Die Stammgemeinschaften seien die Betreiber der EPD und hätten mit Finanzierungsprobleme zu kämpfen.

Mehr zum Thema:

Kommentare

Weiterlesen

Wein
49 Interaktionen
«Besorgnis»
Jennifer Bosshard SRF
12 Interaktionen
Bleibt sie jetzt?

MEHR AUS URI

Schattdorf
Schattdorf
Kollision
2 Interaktionen
Sisikon UR