Untersuchung: Aargauer Polizeieinsatz «nicht politisch motiviert»

Keystone-SDA
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Aarau,

Ein Polizeieinsatz gegen einen Aargauer Arzt im April ist gemäss einem Untersuchungsbericht «gerechtfertigt und nicht politisch motiviert» gewesen.

Gericht
Aargauer Polizei bei einer Verkehrskontrolle. (Symbolbild) - Kantonspolizei Aargau

Das Wichtigste in Kürze

  • Im April wurde ein Aargauer Arzt von der Polizei angehalten.
  • Der Verdacht bestanden, dass der mutmasslich psychisch labile Mann bewaffnet sein.
  • In sozialen Medien machte der 58-jährige Schweizer wirre Aussagen zur Corona-Pandemie.

Der in den Fall involvierte Aargauer Landammann Markus Dieth habe korrekt gehandelt. Die Anhaltung des 58-jährigen Schweizers in Wettingen AG zum Schutz von Leib und Leben von Angehörigen und Behörden sei nicht als Reaktion auf kritische Äusserungen gegenüber Schutzmassnahmen zur Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie erfolgt, teilte die Staatskanzlei Aargau am Freitag zur den Ergebnissen des Untersuchungsberichts mit.

Der Zürcher Staatsrechtler Felix Uhlmann untersuchte den Fall und die Hintergründe im Auftrag des Regierungsrats. Die Kantonspolizei Aargau hatte am frühen Ostersamstag, dem 11. April, eine Meldung erhalten, wonach der Arzt Drohungen gegen Angehörige und Behörden verbreitet habe. Es habe der Verdacht bestanden, dass der mutmasslich psychisch labile Mann bewaffnet sein könnte.

Wirre Aussagen zur Corona-Pandemie und zu 5G-Handyantennen

Die Polizeisondereinheit «Argus» rückte aus und nahm den Mann nach einem grösseren Einsatz fest. Der Arzt wurde in eine psychiatrische Klinik eingewiesen. Er ist längst auf freiem Fuss.

Der Arzt führt eine eigene Praxis. In sozialen Medien machte er bereits vor seiner Festnahme wirre Aussagen zur Corona-Pandemie und zu 5G-Handyantennen.

Der Polizeieinsatz löste Diskussionen aus. Landammann Markus Dieth (CVP), der in Wettingen wohnt und den Arzt kennt, war vor dem Polizeieinsatz von einer Drittperson über eine mögliche Gefährdungssituation informiert worden. Dieth kontaktierte in der Folge die Strafverfolgungsbehörden, um ihnen die Telefonnummer des Informanten mitzuteilen.

Landammann verhielt sich «korrekt»

Gemäss Untersuchungsbericht verhielt sich Dieth «korrekt». Auch Dieth hatte wiederholt darauf hingewiesen, er habe seine Meldepflicht erfüllt, die besage, dass Mitarbeiter des Kantons Verbrechen und schwere Vergehen, von denen sie in ihrer amtlichen Stellung Kenntnis erhalten, den Strafverfolgungsbehörden melden müssten.

Staatsrechtler Uhlmann hält gemäss Staatskanzlei in seinem Bericht fest, es sei nach der Anhaltung des Arztes in Zusammenhang mit der fürsorgerischen Unterbringung «zu Ungenauigkeiten im Verfahren» gekommen. Diese würden jedoch die Rechtmässigkeit der Anhaltung und der fürsorgerischen Unterbringung nicht in Frage stellen.

Der Anwalt des Arztes hatte die Untersuchung durch eine ausserkantonale Stelle verlangt. Beim Mann sei «zu keiner Zeit eine Selbst- und/oder Fremdgefährdung» vorgelegen.

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