Francesco Maisano ist wegen verschönten Studien vom Unispital Zürich beurlaubt worden. Nun hat der Chefarzt auch seinen Zugang zum Spital-System verloren.
unispital zürich patienten behörden
Eingang des Zürcher Universitätsspitals. (Archiv) - Keystone
Ad

Das Wichtigste in Kürze

  • Francesco Maisano wurde seines Amtes im Unispital Zürich enthoben.
  • Der Herzchirurg verschönerte scheinbar Studien und unterschlug einen Interessenskonflikt.
  • Die Amtsenthebung soll Ruhe in den Spitalbetrieb bringen.

Das Universitätsspital Zürich hat Francesco Maisano, den umstrittenen Chef der Herzklinik, seines Amtes enthoben. Entlassen ist er damit nicht. Maisano hat aber keinen Zugriff mehr auf das interne System und darf Mitarbeitenden keine Anweisungen mehr erteilen.

Das Universitätsspital bestätigte eine entsprechende Meldung im «Tages-Anzeiger» vom Freitag.

Es gehe nun darum, Ruhe hineinzubringen. Diese Situation sei für alle Mitarbeitenden anspruchsvoll. Das Gewährleisten der Patientensicherheit habe aber oberste Priorität.

Rückkehr ins Unispital unklar

Aktuell ist der Herzchirurg beurlaubt. Ob er nach Abschluss der Untersuchung wieder ans Universitätsspital zurückkehren kann, ist unklar. Wie lange diese Untersuchung noch in Anspruch nimmt, kann das Unispital nicht sagen.

Universitätsspital Zürich, Francesco Maisano
Eine Aufsichtskommission des Zürcher Kantonsrates untersuchte die schweren Vorwürfe gegen den Klinikdirektor der Herzchirurgie des Universitätsspitals Zürich, Francesco Maisano. - Keystone

Maisano wird vorgeworfen, Implantate einer Firma verwendet zu haben, an der er selber beteiligt ist. Diese Interessenbindung soll er nicht deklariert haben. Zudem soll er Operationsberichte geschönt haben. Für Maisano sind die ganzen Vorwürfe «ein unfundiertes Konstrukt», um ihm zu schaden.

Neben Maisano stehen auch andere Spitzenmediziner des Universitätsspitals wegen ihrer Arbeitsmethoden in der Kritik, was die Politik aktiv werden liess. Im Kanton Zürich sollen die Löhne von Kaderärzten nun per Gesetz auf eine Million Franken begrenzt werden. Was sie mehr verdienen, sollen sie an die Spitäler abliefern.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

FrankenGesetz