Gericht

    31-Jähriger steht nach tödlichen Messerstichen vor Zürcher Gericht

    Keystone-SDA
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    Zürich,

    Vor dem Obergericht des Kantons Zürich muss sich heute Freitag ein 31-Jähriger verantworten. Er soll im November 2022 in Uster ZH einen Bekannten im Streit erstochen haben.

    Bezirksgericht Zürich
    Ein 31-Jähriger soll im November 2022 in Uster ZH einen Mann erstochen haben. Heute Freitag muss er sich vor dem Obergericht in Zürich verantworten. (Symbolbild) - keystone

    Zur Tat war es in der Nacht auf den 27. November 2022 in Uster gekommen. Der damals 28-jährige Beschuldigte hatte dort im Zeughausareal eine Geburtstagsparty besucht. Gegen 3 Uhr morgens verliess er mit anderen Besucherinnen und Besuchern das Fest.

    Auf dem Parkplatz wollte der Beschuldigte zu den anderen in ein Auto einsteigen. Diese sagten ihm aber, dass er nicht mitfahren könne, weil der Wagen mit fünf Personen bereits voll besetzt sei.

    Gemäss Anklageschrift ging der Beschuldigte zu Beginn zwar vom Auto weg, schmiss aber eine Flasche in dessen Richtung. Der 28-jährige Autobesitzer stieg aus, lief zu seinem Kontrahenten und schlug ihm eine Faust ins Gesicht. Es entstand ein Gerangel zwischen den beiden.

    Als die Streithähne zu Boden gingen, kämpften sie dort weiter. Der Beschuldigte zückte sein Klappmesser und stach mehrmals zu. Unter anderem durchtrennte er eine Halsschlagader seines Gegners. Das Opfer verblutete noch am Tatort. Der Beschuldigte wurde noch auf dem Parkplatz festgenommen. Er befindet sich seither hinter Gittern. Der Richter in Uster sprach von einer Bagatelle, einem nichtigen Anlass, der zum Streit führte.

    Das Bezirksgericht Uster hatte den geständigen Beschuldigten im Juli 2024 wegen vorsätzlicher Tötung zu 11 Jahren Freiheitsstrafe sowie einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen verurteilt. Die Anklage hatte 18 Jahre Freiheitsentzug und 180 Tagessätze gefordert.

    Der Verteidiger des Schweizers hatte auf Freispruch plädiert – der Beschuldigte habe in Notwehr gehandelt. Allenfalls sei er wegen vorsätzlicher Tötung in einem Notwehr-Exzess schuldig zu sprechen. Dafür hielt er eine Freiheitsstrafe von vier Jahren für angemessen.

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