Umweltschützer warnen vor Laubbläsern

Laura Del Favero
Laura Del Favero

Bern,

Sie machen Lärm, verpesten die Luft und töten Kleintiere: Laubbläser. Doch trotz der Nachteile sind sie hierzulande erlaubt. Umweltschützer schlagen Alarm.

Laubbläser
In den Monaten Januar bis September sind Laubbläser künftig in Zürich verboten – sowohl für die städtische Reinigung als auch für Private. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Laubbläser sorgen wegen ihres Lärms vielerorts für erhitzte Gemüter.
  • Doch auch für die Umwelt hat der Gebrauch dieser Geräte negative Folgen.
  • Umweltschützer raten deshalb bewusst von Laubbläsern ab.

Der Herbst schreitet voran. Strassen, Wege und Gärten sind mit buntem Laub bedeckt. Doch nicht jedermann findet Freude an der herbstlichen Pracht und greift kurzerhand zum Laubbläser.

Aber Vorsicht – die dröhnende Kiste ist nicht ganz unbedenklich. So sorgt sie nicht nur für nervigen Lärm, sondern verpestet auch die Luft und tötet Kleintiere. Umweltschützer raten deshalb bewusst von dem Gebrauch von Laubbläsern ab. Und genau darum will ein Berner Politiker diese nun verbieten lassen.

«Laub bietet in der kalten Jahreszeit vielen Kleinlebewesen Schutz und Nahrung», erklärt Franziska Rosenmund, Mediensprecherin von Pro Natura. Ohne genügen Blätter am Boden könnten Regenwürmer, Milben, Pilze und Bakterien auch keinen Humus herstellen.

Regenwürmer
Regenwürmern geht immer mehr die Nahrung aus. Schuld daran sind unter anderem Laubbläser. - Pixabay

Greenpeace geht noch weiter und erklärt: «Unser Reinigungsfimmel zerstört die Biodiversität». Anstatt zum Laubbläser solle man lieber zu konventionellen Geräten wie Rechen und Besen greifen.

Schweiz verbannt Laubbläser vorerst nicht

Doch nicht nur für die Tierwelt, sondern auch für Menschen können die Laubpusten negative Folgen haben. So «begünstigen die ausgestossenen Abgase etwa Atemwegs- sowie Herz-/Kreislauferkrankungen», wie das Bundesamt für Umwelt (Bafu) auf Anfrage erklärt. Davon betroffen seien aber in erster Linie jene Personen, die die Arbeitsgeräte bedienen.

Gravierende Nachteile, die bislang noch zu keinem Verbot geführt haben. Aber wieso? «Aufgrund der Bundesvorschriften bezüglich Lärm können Laubbläser in der Schweiz nicht vollständig verboten werden», erklärt das Bafu. Lediglich lokale Behörden könnten, falls die betroffene Bevölkerung in ihrem Wohlbefinden erheblich gestört ist, zeitliche oder örtliche Einschränkungen erlassen.

Bedeutet also, dass die Laubbläser auch in Zukunft weiter röhren.

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