Umgang mit Gefahrgütern in Basel-Stadt teilweise ungenügend
Die Inspektionen des Kantonalen Laboratoriums haben gezeigt, dass bei der Mehrzahl der überprüften Betriebe Defizite im Umgang mit gefährlichen Gütern bestehen.

Beim Umgang mit Gefahrgütern im Kanton Basel-Stadt weist die Mehrzahl der im Jahr 2023 kontrollierten Betriebe Mängel auf. Dies haben Inspektionen des Kantonalen Laboratoriums ergeben. Bei 10 von 14 Firmen wurden Beanstandungen ausgesprochen, wie es in einer Mitteilung vom Freitag heisst.
Das Kantonale Laboratorium bemängelte hauptsächlich die unvollständige Überwachung der Vorschriften. Die Gefahrgut-Beauftragten hätten zum Beispiel gewisse Kontrollen vernachlässigt.
Relevante Angaben zu den Gefahrgütern in den Jahresberichten seien teilweise unvollständig. Zudem seien bei den Kontrollen unzureichende Aus- und Weiterbildungen sowie ungenügende Sicherungspläne festgestellt worden, schreibt das Kantonslabor.
Konsequente Massnahmen gegen Verstösse
Bei den Inspektionen stiessen die Kontrollbehörde auf insgesamt 4 bedeutsame und 20 weniger gravierende Mängel. Bei bedeutsamen Mängeln verfügt das Kantonslabor Korrekturmassnahmen und erhebt eine Gebühr für den Zeitaufwand der Kontrolle, wie es weiter heisst.
Das Kantonale Laboratorium überprüft bei seinen Inspektionen jeweils, ob das Gefahrgutrecht eingehalten wird. Es kontrolliert beispielsweise Speditionsbetriebe, welche diese Güter verpacken, verladen oder befördern oder auch Absender, welche die Waren gar nie zur Gesicht bekommen.
Bei den Gefahrgütern handelt sich beispielsweise um Pharmaprodukte, Pflanzenschutzmittel, Sonderabfälle sowie um toxische und entzündbare Stoffe, wie das Kantonslabor gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA erläuterte.