Bundesverwaltungsgericht kann fünf zusätzliche Stellen schaffen

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    Bern,

    Bundesverwaltungsgericht erhöht vorübergehend die Zahl der Richterstellen aufgrund gestiegener Asylgesuche.

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    Im Juli konnte das SEM erstinstanzlich über 2860 Asylgesuche entscheiden. (Archivbild) - keystone

    Die Zahl der Richterstellen am Bundesverwaltungsgericht wird vorübergehend von 65 auf 70 erhöht. Nach dem Ständerat hat am Dienstag auch der Nationalrat einer entsprechenden Vorlage zugestimmt.

    Die grosse Kammer fällte ihren Entscheid mit 125 zu 65 Stimmen ohne Enthaltungen. Der Ständerat hatte die Änderung der Verordnung der Bundesversammlung schon in der Wintersession gutgeheissen.

    Das Geschäft ist bereit für die Schlussabstimmung. Ausgearbeitet hatte den Erlassentwurf die Kommission für Rechtsfragen des Ständerats (RK-S). Hintergrund ist die gestiegene Zahl der Asylgesuche – und damit auch der Rekurse gegen Asylentscheide.

    Mehr Arbeit durch Notübernahme

    Mehr Arbeit habe das Gericht auch wegen der Notübernahme der Credit Suisse, wurde in der Debatte verschiedentlich erwähnt. Das Gericht mit Sitz in St. Gallen hatte im März vergangenen Jahres mitgeteilt, mit den aktuellen personellen Ressourcen könne man die Einhaltung gesetzlichen Behandlungsfristen nicht garantieren.

    Es geht um eine befristete Aufstockung. Vorgesehen ist in dem nun gutgeheissenen Erlasstext auch, dass ab dem Jahr 2029 Richterinnen und Richter, die pensioniert werden, vorläufig nicht mehr ersetzt werden – bis wieder 65 Vollzeitstellen besetzt sind.

    Erhöhung der Zahl nebenamtlicher Richter

    Als Zweitrat sagte der Nationalrat zudem Ja zu einer Erhöhung der Zahl nebenamtlicher Richterinnen und Richter in den Straf- und Beschwerdekammern des Bundesstrafgerichts in Bellinzona von heute drei auf vier. Die neue Stelle soll an eine Person italienischer Muttersprache gehen. Das Gericht hatte den entsprechenden Antrag mit mehr italienischsprachigen Dossiers und einem Rückgang der personellen Ressourcen in dieser Sprache begründet.

    Die SVP beantragte bei beiden Vorlagen erfolglos Nichteintreten. Sie war der Ansicht, weder das Bundesverwaltungsgericht noch das Bundesstrafgericht hätten bislang die nötigen Rationalisierungsmassnahmen getroffen. Abgelehnt wurde auch ein Einzelantrag von SVP-Fraktionschef Thomas Aeschi (ZG), der eine Erhöhung auf höchstens 68 Richterstellen am Bundesverwaltungsgericht forderte.

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