Überraschung zum Schluss von sechstägigem Prozess in Meilen ZH

Keystone-SDA
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Goldküste,

Eine Frau soll einen Auftragsmörder auf ihre Mutter angesetzt haben. In Meilen ZH ging der Mordprozess nun vorerst zu Ende – mit einer Überraschung.

Meilen Bezirksgericht
Das Bezirksgericht in Meilen ZH. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Frau soll einen Auftragsmörder auf ihre Mutter (†73) angesetzt haben.
  • Nun ging der Prozess in Meilen ZH vorerst zu Ende.
  • Erstmals hat der mutmassliche Killer das Wort ergriffen.

Am Bezirksgericht Meilen ZH ist am Donnerstag der sechstägige Indizienprozess um die Tötung einer 73-jährigen Ärztin vorerst zu Ende gegangen.

Noch ausstehend ist das Urteil. Es wird voraussichtlich am 7. September eröffnet. Am Ende der Hauptverhandlung gab es eine Überraschung.

Zum ersten Mal in dem Verfahren ergriff der mutmassliche Auftragsmörder das Wort. Wer ihn kenne, wisse, dass er nichts mit dem Tötungsdelikt zu tun habe.

Die beschuldigte Frau beteuerte nochmals ihre Unschuld. Ihr Anwalt beantragte sofortige Entlassung aus der Untersuchungshaft. Das Gericht entscheidet in den nächsten Tagen.

In Bezug auf das Tötungsdelikt haben sich zwei Männer und eine Frau zu verantworten, alles Schweizer. Die 46-jährige Frau soll einen 37-jährigen Bauarbeiter mit der Tötung ihrer Mutter beauftragt und ihm dafür 300'000 Franken versprochen haben. Mittäter gewesen sein soll ein 31-jähriger Barkeeper.

Freiheitsstrafen von bis zu 19,5 Jahren gefordert

Der Staatsanwalt beschuldigt die drei des Mordes beziehungsweise der Anstiftung zum Mord, die Männer zudem des Raubs und anderer Delikte. Er forderte Freiheitsstrafen zwischen 15,5 und 19,5 Jahren. Beim vierten Beschuldigter geht es nur um einige Strassenverkehrsdelikte.

Die drei Hauptbeschuldigten weisen die Vorwürfe zurück. Die Verteidiger forderten Freisprüche. Einzig wegen Nebendelikten sei der Bauarbeiter mit maximal acht Monaten zu bestrafen.

meilen bezirksgericht
Der Staatsanwalt fordert von dem Bezirksgericht Meilen für den mutmasslichen Auftragsmörder eine Freiheitsstrafe von 19,5 Jahren. (Archivbild) - Keystone

Von dem Trio äusserte sich in Meilen nur die Frau. Der Bauarbeiter sagte nichts, wie schon in der ganzen Untersuchung. Der Barkeeper weilt in Kolumbien.

Mangels Geständnissen und Tatzeugen kann sich das Gericht in der Urteilsfindung nur auf Indizien stützen. Dabei muss deren Gesamtheit ein klar erkennbares Bild ergeben, auch wenn es Lücken hat. Die Richter dürfen keinen vernünftigen Zweifel an der Schuld der oder des Beschuldigten haben.

Unbestritten ist nur, dass die Tote am Sonntag, 21. August 2016 von ihrem Sohn in ihrer Villa in Küsnacht an der Zürcher Goldküste aufgefunden wurde. Sie lag im Bett mit einem Kissen über dem Gesicht. Das Haus war durchwühlt.

Uneinigkeit über Todesursache

Schon über die Todesursache waren sich Anklage und Verteidigung nicht einig. Damit aber steht und fällt der Mordvorwurf und damit jener der Anstiftung.

Laut den Experten des Instituts für Rechtsmedizin (IRM) Zürich war die Frau zwar einen Monat vor ihrem Tod wegen Brustkrebs operiert worden. Ansonsten war sie aber völlig gesund. Aufgrund ihrer Befunde gingen sie von einem Erstickungstod aus.

An einem Stück Klarsichtfolie, an einem Handgelenk der Toten, an deren Bettwäsche und an Möbelstücken fand sich DNA des Bauarbeiters. Laut Staatsanwalt haben er und der Barkeeper die Frau in den frühen Morgenstunden des 20. August 2016 mit dem Kissen und/oder der Klarsichtfolie erstickt. Zudem hätten sie Schmuck, Bargeld und Wertsachen gestohlen.

Tochter in Verdacht

Das Tötungsdelikt in Auftrag gegeben haben soll die drogen- und medikamentensüchtige Tochter des Opfers. Sie habe befürchtet, von der Mutter enterbt zu werden – es ging um Millionen. Die Mutter hatte laut Anklage in ihrem Umfeld ihre wachsende Verzweiflung über die Tochter geäussert. Diese versorgte sie seit Jahren mit Geld und Medikamenten, und kündigte «einen Schlussstrich» an.

Die DNA-Spuren dürften nicht überinterpretiert werden, erklärte der Verteidiger des 37-Jährigen. Schon gar nicht bewiesen sei die vorgeworfene Tat. Es gebe nämlich gar keinen Mord.

Von der Verteidigung aufgebotene medizinische Gutachter aus Deutschland waren zu einem anderen Schluss gelangt als ihre Zürcher Kollegen. Sie erachteten einen natürlichen Tod der Frau - etwa einen plötzlichen Herztod – als möglich.

Verteidigung: Alles Spekulation

Für die Anwesenheit des 31-Jährigen im Haus gebe es keine Beweise, sagte dessen Anwalt. Und ganz gewiss gab es laut dem Verteidiger der Frau keinen Mordauftrag. Die Mutter habe der Tochter stets mit Geld ausgeholfen. Warum hätte sie diese Geldquelle gefährden sollen?

Überhaupt sei alles Spekulation, hiess es seitens der Verteidigung. Die Staatsanwaltschaft habe einseitig und voreingenommen ermittelt. Solange die damaligen Vorgänge nicht ganz klar belegt seien, dürften keine Schuldsprüche erfolgen.

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