Übergangslösung nach Motorfahrzeugsteuer-Schock in Genf
Nachdem die Motorfahrzeugsteuer in Genf stark erhöht wurde, profitieren Besitzer älterer Fahrzeuge nun von einer Entlastung.

Nach dem Schock über die drastische Erhöhung der Motorfahrzeugsteuer in Genf können Besitzer alter Autos wieder aufatmen. Der Genfer Grosse Rat hat am Freitag das Gesetz für Härtefälle angepasst.
Das Kantonsparlament verabschiedete am Freitag einstimmig bei einigen Enthaltungen ein Gesetz, das die Erhöhungen bis 2027 deckelt. Die Erhöhung darf nicht mehr als eine Verdoppelung der bisherigen Steuer betragen.
«Dieser korrigierende Gesetzentwurf ist Übergangsrecht» betonte der für Mobilität zuständige Staatsrat Pierre Maudet. Da die Dringlichkeitsklausel verabschiedet wurde, tritt diese Massnahme sofort in Kraft. Neue Rechnungen werden den betroffenen Personen in einigen Wochen zugestellt.
Knapp einen Monat zuvor hatten Autobesitzer teils saftige Rechnungen für ältere Fahrzeug erhalten. Insgesamt wurde die Steuer für 21'405 Fahrzeuge mindestens verdoppelt. Der Grund dafür ist ein im März angenommenes Gesetz.
Besteuerungsgrundlagen und Übergangslösungen
Die neuen Regeln unterwerfen Elektrofahrzeuge einer Besteuerung auf Grundlage des Gewichts. Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor werden hingegen nach ihrem CO₂-Ausstoss besteuert. Ein Extrembeispiel: Für den Besitzer eines Familienvans von Citroën aus dem Jahr 1998 stieg die Rechnung von 297 Franken auf 2100 Franken.
Angesichts des Aufschreis über die massiven Erhöhungen, die nicht vorhergesehen worden waren, hatte der Grosse Rat die Zahlungsfrist bereits auf Ende Juni 2025 verschoben. In einer Übergangslösung werden Wohnmobile nur noch nach Gewicht besteuert. Ältere Fahrzeuge unterliegen nicht mehr dem ursprünglich vorgesehenen Zuschlag.
Die Gesamtkosten für die vorübergehenden Korrekturmassnahmen werden auf 8,5 Millionen Franken bei einem jährlichen Steuerertrag von 120 Millionen Franken geschätzt. Der Grosse Rat hat nun drei Jahre Zeit für eine neue Reform der Autosteuer.