Übergabe einer Parzelle auf dem Feldschlössli-Areal aufgehoben
Das Berner Verwaltungsgericht muss erneut über die Übergabe einer Parzelle auf dem Feldschlössli-Areal in Biel BE an die Einwohnergemeinde befinden.

Das Wichtigste in Kürze
- Laut Bundesgerichtsurteil muss das Verwaltungsgericht ein neuer Beschluss fällen.
Das Verwaltungsgericht fällte seinen Entscheid eine Woche zu früh. Nämlich vor dem Ablauf einer Frist, die es dem Eigentümer der Parzelle zur Stellungnahme zu einer Eingabe gewährt hatte. Aus diesem Grund blieben seine Einwendungen unberücksichtigt, was nicht zulässig ist.
Das Bundesgericht hat den Entscheid der Vorinstanz in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil aufgehoben. Das rechtliche Gehör des Eigentümers sei verletzt worden. Das Verwaltungsgericht muss nun ein neues Urteil fällen.
Auf dem Gebiet um die umstrittene Parzelle will der Kanton Bern einen Campus für die Berner Fachhochschule errichten. Die Grundstücke gehören - bis auf die eine Parzelle - der Einwohnergemeinde Biel BE. Sie werden dem Kanton Bern im Baurecht zur Verfügung gestellt.
Die Eidgenössische Enteignungsschätzungskommission des Kantons Bern entschied im Oktober 2018, dass die Parzelle in den Besitz von Biel übergehen solle. Somit fiel das Urteil bevor die Entschädigungssumme festgelegt wurde. Mit dieser Verfügung wurde die Einwohnergemeinde die neue Vermieterin der Bewohner auf der besagten Parzelle.
(Urteil 1C_137/2019 vom 05.07.2019)