Über 850'000 Menschen leiden unter Verkehrslärm

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Bern,

In der Schweiz sind über 850'000 Menschen Verkehrslärm ausgesetzt, der Strassenlärm ist seit dem letzten Monitoring um 43 Prozent gesunken.

Verkehrslärm
Mehr als 850'000 Menschen in der Schweiz sind schädlichem oder lästigem Verkehrslärm ausgesetzt. (Archivbild) - dpa

In der Schweiz sind über 850'000 Menschen lästigem oder schädlichem Verkehrslärm ausgesetzt. Das zeigt die nationale Lärm-Überwachung für das Jahr 2021. Im Vergleich um vorherigen Monitoring resultierte beim Strassenlärm ein Rückgang um 43 Prozent.

Geschuldet ist der Rückgang neben detaillierteren Grundlagendaten und exakteren Berechnungsmodellen konkreten Massnahmen, wie das Bundesamt für Umwelt (Bafu) am Dienstag mitteilte. Darunter listet es etwa lärmarme Strassenbeläge und Temporeduktionen auf.

Im Schienenverkehr reduzierte sich die Lärmbelastung um 63 Prozent. Das Bafu führt das insbesondere auf das Verbot von Schienenfahrzeugen mit Grauguss-Bremssohlen zurück.

Fluglärm 2021 wegen Pandemie verfälscht

Für die Berechnung des Fluglärms 2021 zog das Bundesamt Daten von 2019 hinzu. Die Fluglärmentwicklung war 2021 wegen des starken Rückgangs der Flüge in der Covid-19-Pandemie nicht repräsentativ. Dabei fiel der Unterschied zwischen 2015 und 2019 mit einer Reduktion um 5 Prozent bescheiden aus.

Mit dem Lärmmonitoring berechnet das Amt alle fünf Jahre die Lärmbelastung durch den Verkehr. Aufgeschlüsselt nach Lärmarten zeigt die neueste Ausgabe, dass rund 740'000 Menschen von schädlichem oder lästigem Strassenlärm, 80'000 von Fluglärm und 33'000 von Eisenbahnlärm betroffen sind. Während der Strassenlärm bei Tag und Nacht anfällt, stört Eisenbahn- und Fluglärm vor allem nachts.

Das nationale Lärmmonitoring berechnet die Belastung anhand von Grundlagendaten wie Geobasisdaten, Gebäudedaten oder Statistiken sowie einem digitalen Höhenmodell. Für den Fluglärm benutzt das Bafu die von der Empa berechneten Werte. Die Anzahl der belasteten Personen ergibt sich gestützt auf den Grenzwert in der Lärmschutz-Verordnung.

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